10093/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-20001/0004-II/A/7/2012

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin !

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10381/J der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen wie folgt:

 

Frage 1:

Gemäß § 59 Abs. 1 ASVG waren bzw. sind von rückständigen Beiträgen Verzugszinsen für das Jahr 2009 in der Höhe von 6,94 %, 2010 6,01 %, 2011 8,38 % und 2012 8,88 % vorzuschreiben. Die Beträge der Verzugszinsen (Gesamtjahressumme in Euro) wurden durch eine Trägerumfrage seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger erhoben.

Seitens der WGKK wurden Verzugszinsen wie folgt vorgeschrieben:

2009: € 29.482.735,44

2010: € 32.223.489,65

2011 (vorläufig): € 28.186.737,12


Von der NÖGKK wurden Verzugszinsen in folgender Höhe vorgeschrieben:

2009: € 5.587.501,23

2010: € 3.550.415,11

2011: € 6.090.342,38

Von der BGKK wurden Verzugszinsen in folgender Höhe vorgeschrieben:

2009: € 1.712.710,-

2010: € 1.637.965,-

2011: € 2.150.000,-

Bei der OÖGKK liegen Verzugszinsen wie folgt vor:

2009: €   5.998.847,74

2010: €   5.705.980,94

2011: € 14.885.021,37

Von der StGKK wurden Verzugszinsen in nachfolgendem Ausmaß gebucht:

2009: mangels automationsunterstützter Auswertungsmöglichkeit keine Zahlen

2010: € 10.462.250,36

2011: € 11.645.869,63

Von der KGKK liegen folgende Zahlen vor:

2009: € 2.237.317,-

2010: € 1.819.904,-

2011: € 2.119.566,-

Von der SGKK wurden Verzugszinsen in folgender Höhe vorgeschrieben:

2009: € 1.215.299,81

2010: €    941.550,75

2011: € 1.760.041,33

Von der TGKK wurden Verzugszinsen in folgender Höhe vorgeschrieben:

2009: € 1.110.462,72

2010: €    885.414,51

2011: €    970.509,78

Bei der VGKK beliefen sich die Verzugszinsen in folgender Höhe:

2009: € 285.979,43

2010: € 266.835,73

2011: € 463.171,97


Bei der VAEB sind folgende Summen zu verzeichnen:

2009: €      83.318,43

2010: €      95.042,57

2011: € 1.518.051,03

 

Frage 2:

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden die für Beitragsrückstände bei den Sozialversicherungsträgern maßgeblichen Verzugszinsen an jene Verzugszinsen der Privatwirtschaft angeglichen. Bis zu dieser Umstellung wurden für ausständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe der von der OENB im Oktober des Vorjahres verlautbarten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen zuzüglich 3 %-Punkte verrechnet. Seit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Methode der Berechnung der Verzugszinsen an jene der Privatwirtschaft angeglichen: Es kommt der halbjährlich von der OENB verlautete Basiszinssatz plus einem Aufschlag von 8%-Punkten zu Anwendung. Mit dieser Maßnahme können jährlich zusätzlich rund 25 Mio. Euro an Zinsen für Beitragsrückstände bei den Sozialversicherungsträgern eingetrieben werden.

 

Darüber hinaus ist Folgendes festzuhalten: Dass die Krankenversicherungsträger gezwungen sind, Beiträge als uneinbringlich abzuschreiben, steht oftmals in keinem Zusammenhang mit der Effizienz der Beitragseinbringung, sondern mit dem Risiko des wirtschaftlichen Scheiterns von DienstgeberInnen. Sind keine Geldmittel bei einem Unternehmen mehr vorhanden, kann auch eine noch so effiziente Eintreibung zu keinen Beitragseinnahmen führen. Es liegt daher nicht an der Beitragseintreibung, sondern daran, dass bereits vorher wenig Masse vorhanden ist.

 

Frage 3:

Diesbezüglich ist auf das durch mein Ressort in Auftrag gegebene (laufende) Forschungsprojekt der Universität Wien zum Thema „Sozialbetrug, auch im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping“ zu verweisen, das sich auch mit den strafrechtlichen Bestimmungen befasst. Der Endbericht wird gegen Mitte März 2012 vorliegen. Abzuwarten bleiben die im Endbericht vorgeschlagenen Empfehlungen.

 


 

Frage 4:

Zurzeit sind in diesem Zusammenhang keine Maßnahmen angedacht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Rudolf Hundstorfer