10097/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0002-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10243/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9:

Ich lege der Anfrage – wie im Vorjahr – die aus der Verfahrenautomation Justiz auswertbaren Daten für das Jahr 2011 bei. Die Verurteilungszahlen aus der Gerichtlichen Kriminalstatistik (Fragepunkte 2 und 8) liegen für 2011 hingegen noch nicht vor. In den Jahren 2003 bis 2010 sind allerdings nur insgesamt drei rechtskräftige Verurteilungen nach dem Datenschutzgesetz in der Gerichtlichen Kriminalstatistik registriert:

2003

LG Linz

Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate

2004

LG Feldkirch

teilbedingte Verurteilung

2009

LG für Strafsachen Wien

Geldstrafe über 60 bis 120 Tagessätze

Zu 10:

Ich verweise auf die Antwort zur gleichlautenden Voranfrage, Zahl 7348/J-NR/2011. Der Beobachtungszeitraum für die Auswirkungen der Datenschutzgesetz-Novelle 2010 (BGBl. I Nr. 133/2009) ist nach wie vor zu kurz und die Anzahl an einschlägigen Strafverfahren zu gering, um substanzielle Erkenntnisse ableiten zu können.

 

Wien,        . Februar 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.