10097/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.03.2012
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0002-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10243/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Ich lege der Anfrage – wie im Vorjahr – die aus der Verfahrenautomation Justiz auswertbaren Daten für das Jahr 2011 bei. Die Verurteilungszahlen aus der Gerichtlichen Kriminalstatistik (Fragepunkte 2 und 8) liegen für 2011 hingegen noch nicht vor. In den Jahren 2003 bis 2010 sind allerdings nur insgesamt drei rechtskräftige Verurteilungen nach dem Datenschutzgesetz in der Gerichtlichen Kriminalstatistik registriert:
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2003 |
LG Linz |
Freiheitsstrafe über 1 bis 3 Monate |
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2004 |
LG Feldkirch |
teilbedingte Verurteilung |
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2009 |
LG für Strafsachen Wien |
Geldstrafe über 60 bis 120 Tagessätze |
Zu 10:
Ich verweise auf die Antwort zur gleichlautenden Voranfrage, Zahl 7348/J-NR/2011. Der Beobachtungszeitraum für die Auswirkungen der Datenschutzgesetz-Novelle 2010 (BGBl. I Nr. 133/2009) ist nach wie vor zu kurz und die Anzahl an einschlägigen Strafverfahren zu gering, um substanzielle Erkenntnisse ableiten zu können.
Wien, . Februar 2012
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.