10098/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0003-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10246/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Druck, Drohungen, Nötigungen oder Tätlichkeiten gegenüber RechtsvertreterInnen (Rechtsanwälte) und deren MitarbeiterInnen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 5:

Aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ) stehen mir dazu keine Daten zur Verfügung, weil prozessuale Vorgänge im Zusammenhang mit den nachgefragten strafrechtlich relevanten Vorfällen nicht nach der Berufsgruppe der Opfer (hier Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie deren Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen) gespeichert werden.

Trotz des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwandes erging aus Anlass dieser Anfrage ein Berichtsauftrag an die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die Oberstaatsanwaltschaften sowie die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und die Generalprokuratur.


Dem Bundesministerium für Justiz wurden insgesamt 14 Vorfälle gemeldet, davon einer im Sprengel der Staatsanwaltschaft Feldkirch (anonyme telefonische Drohung gegen einen Rechtsanwalt), zwei im Sprengel der Staatsanwaltschaft Wien (jeweils versuchte Nötigung eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin zur Rückzahlung geleisteter Honorare), vier im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (Drohungen und Beschimpfungen eines Klagevertreters durch Beklagten, zwei Drohungen von Klägern gegen Rechtsanwälte, mehrfache Drohungen eines Verpflichteten gegen Konzipienten des Masseverwalters), sechs im Sprengel des Landesgerichts Krems (fünf Fälle von Stalking einer Rechtsanwältin in derselben Sachwalterschaftssache, eine Bedrohung von MitarbeiterInnen des Beklagtenvertreters durch Kläger) und einer im Sprengel des Landesgerichts Ried im Innkreis (versuchte Nötigung zur Einstellung eines Exekutionsverfahrens durch Drohung mit dem Tod gegen eine Sekretärin einer Rechtsanwaltskanzlei).

Dem Bundesministerium für Justiz wurden keine Fälle gemeldet, in denen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung direkt bedroht wurden.

Zu 2:

Ich verweise auf die zur inhaltlich identen Voranfrage 8316/J-NR/2011 berichteten Maßnahmen.

Zu 3:

Ich verweise auf meine rechtlichen Ausführungen zur inhaltlich identen Voranfrage 8316/J-NR/2011; sie treffen nach wie vor zu.

Zu 4 und 6 bis 8:

Nachdem Strafverfahren in der VJ nicht nach den hier relevierten Kriterien (Beruf des Opfers) gekennzeichnet sind, ist eine automationsunterstützte Auswertung nicht möglich. Eine händische Recherche würde einen unvertretbar hohen Aufwand bei den Strafverfolgungsbehörden auslösen, sodass ich um Verständnis ersuche, dass ich keinen derartigen Auftrag erteilt habe.

Zu 9 und 10:

Die Darstellung der Rechtslage zur inhaltlich identen Voranfrage 8316/J-NR/2011 ist noch  aktuell. Ich halte daher meine Einschätzung, dass ein legistischer Änderungsbedarf derzeit nicht gegeben ist, weiter aufrecht.

 

Wien,      . Februar 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl