1010/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0064-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. April 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 970/J-NR/2009 betreffend islamischen Religionsunterricht in Österreich, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

In der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Bildungs-dokumentation ist das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler entgegen der einleitenden Ausführungen kein zentrales Erhebungsmerkmal, sodass in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag keine Daten über das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler von den Schulen an die zentralen Evidenzen übermittelt werden und daher in Folge keine entsprechenden Statistiken existieren. Auch in den Jahren vor Umstellung der Schulstatistik auf die Vorgaben des Bildungsdokumentationsgesetzes (bis einschließlich Schuljahr 2002/03) wurden keine diesbezüglichen Erhebungen durchgeführt.

 

Mit der mehrheitlich beschlossenen Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes BGBl. I Nr. 24/2008 wurde zum Zweck der Stärkung des Datenschutzes und der ausreichenden Sicherstellung des Schutzes von Schüler- und Schülerinnendaten auch das Merkmal betreffend die Teilnahme am Ethik- bzw. Religionsunterricht (ohne konfessionelle Zuordnung) aus dem Katalog der von den Schulen zu meldenden Erhebungsmerkmale entfernt. Zur Abmeldung vom Religionsunterricht als höchstpersönlichem Recht der Schülerinnen und Schüler liegen daher hinsichtlich der nachgefragten Zeitreihe zentral keine Informationen vor.

 

Da im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung im Schulwesen die gegenständlichen Fragen im Wirkungsbereich der einzelnen Schulstandorte angesiedelt sind und eine exakte und lückenlose Beantwortung der Fragestellungen zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung über die Schulbehörden des Bundes an allen Schulen des Regelschulwesen für den Zeitraum der letzten zehn Jahre voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass auch im Hinblick auf den gegebenen Zeitrahmen eine Beantwortung entsprechend der Fragestellungen nicht möglich ist.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.