10100/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0013-I/A/15/2012

Wien, am          29. Februar 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10406/J des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zur vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse eingeholt wurde.

 

Zu den Fragen 1 bis 14 wird seitens der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse Folgendes ausgeführt:

 

„Frage 1:

Die Gesamtkosten für die Außenstelle Knittelfeld betrugen € 262.446,30.

 

Frage 2:

Die Gesamtkosten für die Außenstelle Judenburg betrugen € 325.618,41.

 

Frage 3:

Die Personalkosten für die Außenstelle Knittelfeld betrugen € 217.675,41.


Frage 4:

Die Personalkosten für die Außenstelle Judenburg betrugen € 271.112,37.

 

Frage 5:

Die Kosten für  infrastrukturelle Leistungen für die Außenstelle Knittelfeld betrugen € 22.074,22.

 

Frage 6:

Die Kosten für infrastrukturelle Leistungen für die Außenstelle Judenburg betrugen € 31.652,94.

 

Frage 7:

Die Kosten für Büromaterial, die für die Außenstelle Knittelfeld anfallen, betrugen € 1.226,60.

 

Frage 8:

Die Kosten für Büromaterial, die für die Außenstelle Judenburg anfallen, betrugen € 924,47.

 

Fragen 9 und 10:

Im Jahr 2010 fielen weder für die Außenstelle Knittelfeld noch für die Außenstelle Judenburg Kosten für Instandhaltung an.

 

Frage 11:

Die restlichen Kosten für die Außenstelle Knittelfeld teilen sich auf folgende Positionen auf: Nachrichtenkosten, Fahrt- und Reisekosten, Untersuchungs-, Behandlungsmaterial, nicht abziehbare Vorsteuer.

 

Frage 12:

Die restlichen Kosten für die Außenstelle Judenburg teilen sich auf folgende Positionen auf: Nachrichtenkosten, Fahrt- und Reisekosten, Untersuchungs-, Behandlungsmaterial, nicht abziehbare Vorsteuer.

 

Frage 13:

In der Außenstelle Knittelfeld sind 3,5 Sachbearbeiter sowie 1 SV-Arzt (Chefarzt) und dessen Sekretärin beschäftigt.

 

Frage 14:

In der Außenstelle Judenburg sind 4,5 Sachbearbeiter sowie 1 SV-Arzt (Chefarzt) und dessen Sekretärin beschäftigt.“

 


Fragen 15 bis 20:

Zu diesen Fragen führt die Steiermärkische Gebietskrankenkasse in ihrer Stellungnahme aus, dass „organisatorische Optimierungen laufend vorgenommen [werden], in deren Rahmen auch weitere Personalreduktionen nicht auszuschließen sind“.

 

Ergänzend dazu möchte ich - wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10326/J zur gleichen Thematik - darauf hinweisen, dass die Organisation eines Versicherungsträgers dessen Selbstverwaltung überantwortet ist. Diese hat -

selbstverständlich im Rahmen der auch von ihr zu beachtenden Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit - auch eine Entscheidung über die Außenstellenstruktur des Trägers zu treffen, wobei auch auf die Bedürfnisse der Versicherten Bedacht zu nehmen ist. Im Rahmen des Aufsichtsrechtes kommt mir als Bundesminister für Gesundheit - neben der Rechtmäßigkeitskontrolle - nur in wichtigen Fragen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eine Einflussnahme auf die Entscheidungen eines Versicherungsträgers zu. Die Aufsichtsbehörde soll jedoch gemäß § 449 Abs. 1 zweiter Satz ASVG in das Eigenleben und in die Selbstverantwortung der Versicherungsträger nicht unnötig eingreifen. Die mir bekannten Umstände lassen meiner Auffassung nach - unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtslage - ein aufsichtsbehördliches Eingreifen nicht gerechtfertigt erscheinen.