1011/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0065-III/4a/2009 |
||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
||||
Wien, 14. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 972/J-NR/2009 betreffend Schutzmaßnahmen und Rechtsstellung der Lehrerschaft, die die Abg. Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Bezugnehmend auf die im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage zitierte Studie wird grundsätzlich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 213/J-NR/2008 betreffend Gewalt an Österreichs Schulen der Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Jänner 2009 verwiesen.
Ausgehend davon ist zu bemerken, dass auch hinsichtlich „Verbalattacken“ und „Übergriffen“ gegen Lehrkräfte im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung im Schulwesen und im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten bei Schulen und Schulbehörden weder eine entsprechende Datenbasis zu den angesprochenen Themenfeldern existiert, noch einheitliche statistische Verfahren im Schulbereich bestehen. Da eine exakte und lückenlose Beantwortung der Fragestellungen zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung über die Schulbehörden des Bundes an allen Schulen des Regelschulwesen für den Zeitraum der letzten fünf Jahre voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass auch im Hinblick auf den gegebenen Zeitrahmen eine Beantwortung entsprechend der Fragestellungen nicht möglich ist. Zur Frage nach einem etwaigen Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft und der Zuwanderung bzw. des Migrationshintergrundes wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 der vorstehend genannten Parlamentarischen Anfrage Nr. 213/J-NR/2008 hingewiesen.
Zu Frage 3:
Zu den Ursachen von aggressivem Verhalten wird auf die unter http://www.gemeinsam-gegen-gewalt.at/de/pages/gewalt%20%26%20mobbing.php?lng=de&m=15&s=37 abrufbaren Informationen hingewiesen. Demgemäß liegen die Ursachen von aggressivem Verhalten einerseits in der Person selbst, andererseits sind sie abhängig vom (sozialen) Umfeld der handelnden Person. Auf der individuellen Ebene können zwei unterschiedliche Funktionen von aggressivem Verhalten festgestellt werden (Reaktive Aggression/Proaktive Aggression).
Zu Fragen 4 und 5:
Dazu wird auch hier auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 213/J-NR/2008 betreffend Gewalt an Österreichs Schulen der Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Jänner 2009 verwiesen.
Zur Erarbeitung von Modellen für pädagogische Interventionsmöglichkeiten haben auf Einladung und unter Leitung der zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur drei Arbeitskreise am 5. Juni, 15. Oktober und 27. November 2008 stattgefunden. Gegenstand der Arbeitstreffen war die Auseinandersetzung mit Studien zum Thema Gewalt, Aggression und schulischer Belastung sowie die Darstellung und Analyse von Problem- und Krisensituationen im Schulalltag aus den unterschiedlichen Perspektiven der interdisziplinär zusammengesetzten Expertinnen- und Expertengruppe. Es wurden drei Interventionsebenen definiert, die im Umgang mit Problem- und Krisensituationen zu beachten sind: Verhaltensvereinbarungen, Prävention und Krisemanagement/Krisenintervention.
Die bisherigen Schwerpunkte waren die Etablierung von Verhaltensvereinbarungen mit Festlegung der Rechten und Pflichten aller drei Schulpartnergruppen, der Einsatz evaluierter Präventionsprogramme und die Erarbeitung von Plänen zum Krisenmanagement seitens der Schulpsychologie-Bildungsberatung. Derzeit werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Schwerpunktsetzung in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung zur Stärkung der Sozialkompetenz,
- Pilotprojekte der Schulsozialarbeit mit wissenschaftlicher Begleitung,
- Erhebung von best-practice Modellen von Verhaltensvereinbarungen.
Alle Maßnahmen und Programme, die im Zusammenhang mit sozialem Lernen und Gewaltprävention an Schulen gesetzt werden, etwa im Rahmen der Generalstrategie zur Gewaltprävention, wirken sich – über konstruktiven Umgang mit Konflikten, verbesserte Kommunikation und Beziehungen zwischen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern – auch auf das Klassen- und Schulklima aus. Sie kommen somit auch den Lehrkräften zugute. Das sind im Besonderen Programme wie Peer-Mediation, Konfliktlotsen, Buddie-Projekt, soziales Lernen, aber auch die oben erwähnten Verhaltensvereinbarungen. Die Integration und das Commitment aller Schulpartner ist für die Implementierung derartiger Programme eine wichtige Voraussetzung. Angebote in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung, die zur Persönlichkeitsbildung und verbesserten Reflexionsfähigkeit der Lehrpersonen und damit vielfach zu einer Qualitätsverbesserung des Unterrichts im kognitiven wie im sozialen Bereich führen, tragen ebenfalls zu einer Entspannung im Verhältnis Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern bei.
Zu Fragen 6 und 7:
Die Pflichten der Schülerinnen und Schüler ergeben sich aus der zusammenfassenden Betrachtung des Schulunterichtsgesetzes, der Verordnung betreffend die Schulordnung, der vorliegenden Hausordnung der jeweiligen Schule einschließlich der schuleigenen Verhaltensvereinbarungen. Ungeachtet der bestehenden schulunterrichtsrechtlichen Instrumentarien (u.a. Erziehungsmittel entsprechend § 47 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes iVm der Verordnung betreffend die Schulordnung, Versetzung in eine Parallelklasse, Androhung des Ausschlusses, Pflege des Kontaktes mit den Erziehungsberechtigten, Pflicht zur Verständigung der Jugendwohlfahrt, Suspendierung, Ausschluss) liegt der Schwerpunkt auf einer Stärkung der Partizipation im schulpartnerschaftlichen Verhältnis von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten. Es entspricht dem auf einer Vereinbarungskultur fußenden Zusammenleben der Schulgemeinschaft, dass in erster Linie nicht repressive Erziehungsmaßnahmen, sondern vielmehr die Hilfestellung in Konfliktsituationen (u.a. mit Unterstützung der Schulpsychologie und Beiziehung außerschulischer Expertinnen und Experten), das gemeinsame Erörtern erziehlicher Probleme und die Förderung der Verhaltensentwicklung das Wesen einer modernen Schulkultur bestimmen. Auf die Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam gegen Gewalt“ und insbesondere auf das „5-Punkte-Programm gegen Gewalt“, das im Rahmen der Generalstrategie verabschiedet wurde, wird hingewiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.