1012/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0077-I/4/2009 Wien, am 14. April 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 20. Februar 2009 unter der Nr. 1001/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 - Gender Budgeting gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 18:
Ø Welche Ressourcen gibt es für die Durchführung von Gender Budgeting in personeller und finanzieller Hinsicht in Ihrem Ressort? Ist an eine Ausweitung dieser Ressourcen gedacht?
Ø Die tatsächliche Umsetzung von Gender Budgeting bedeutet einen tiefgreifenden Wandel in der Verwaltungskultur und –praxis. Punktuelle Maßnahmen sind daher keineswegs ausreichend. Welche Abteilung in Ihrem Ressort ist für die strategische Planung und systematische Umsetzung von Gender Budgeting in der Bundesverwaltung zuständig? Wie viel Personal und finanzielle Ressourcen stehen dieser Verwaltungseinheit für die Umsetzung von Gender Budgeting zur Verfügung?
Ø Wird externe fachliche Expertise (Fach-, Gender oder HaushaltsexpertInnen) für die Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Budgetvoranschlags 2009 in Ihrem Ressort beigezogen? Falls ja, welche ExpertInnen sind das?
Ø Werden NGO’s bzw. zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der „Genderaspekte des Budgets“ bzw. beim Gender Budgeting Prozess miteinbezogen? Wenn ja, welche NGO’s sind das?
Ø Der Verfassungsauftrag gemäß Art. 13(3) umfasst auch die ausgegliederten Institutionen und nachgeordneten Dienststellen. Welche Schritte werden gesetzt, um eine systematische Integration von Gender Budgeting in diesen Organisationen sicherzustellen?
Die erforderlichen Ressourcen für die Durchführung von Gender Budgeting im Rahmen des Personals insbesondere der Budgetabteilung und der mit Budgetfragen befassten Fachabteilungen sowie bei den Führungsfunktionären sind vorhanden. Ein allfälliger Sachaufwand wird aus dem allgemeinen Budget des Bundeskanzleramtes entnommen. Eine mögliche Ausweitung wird sich an konkreten Projekten orientieren.
Da es sich bei Gender Budgeting um eine Querschnittsmaterie handelt, wird diese von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Organisationseinheiten des Ressorts behandelt. Die Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Bundesvoranschlags 2009 wurde von den Fachexpertinnen und Fachexperten, den Haushaltsexpertinnen und ‑experten sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Bundeskanzleramt erarbeitet bzw. begutachtet und von den dafür zuständigen Leitungsfunktionären überprüft.
Diese Grundsätze gelten auch für die dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Dienststellen.
Zu den Fragen 5, 10 bis 13 sowie 15 bis 17:
Ø Wird darauf geachtet, dass die Präsentation des Budget-Bundesvoranschlags 2009 in einer für alle StaatsbürgerInnen nachvollziehbaren Form erfolgt?
Ø Ist die bestehende Datenlage für die Erstellung des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ ausreichend? Haben geschlechtsspezifische, empirische Daten gefehlt? Falls ja, welche Maßnahmen zur verbesserten geschlechterdifferenzierten Datenerhebung ergeben sich daraus und welche konkreten Schritte werden zur Verbesserung der Datenlage gesetzt?
Ø Welche gleichstellungspolitischen Ziele werden mit dem Bundesvoranschlag 2009 verfolgt und innerhalb welchen Zeitraums werden diese Gleichstellungsziele wirksam werden? Anhand welcher Indikatoren wird die Erreichung der Ziele gemessen bzw. überprüft?
Ø Welche Auswirkungen des Bundesvoranschlags 2009 auf Männer und Frauen wurden anhand des Gender Budgeting Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ sichtbar? Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse gesetzt?
Ø Welche Handlungskonsequenzen wurden aus den Ergebnissen der Wirkungsanalyse des Gender Budgeting Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ beim Bundesvoranschlag 2009 gezogen?
Ø Nunmehr werden auf Bundesebene bereits seit Jahren vereinzelte Pilotprojekte von in der Regel geringem Umfang durchgeführt. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um Gender Budgeting Analysen mittelfristig als systematischen Bestandteil des Verwaltungshandelns umzusetzen und den Großteil des Budgets in die Analysen einzubeziehen?
Ø Bereits vor Jahren gab es von zivilgesellschaftlicher Seite die Forderung zur Einrichtung eines Gender-Budget-Forums mit breiter öffentlicher Beteiligung (Zivilgesellschaft und WissenschafterInnen) zur Steuerung und Begleitung des Umsetzungsprozesses, um dessen Transparenz und Partizipation im Sinne von Good Governance zu fördern. Welche Schritte wurden diesbezüglich unternommen?
Ø Für Gender Budgeting ist Öffentlichkeit und breite Diskussion der budgetpolitischen Prioritäten von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist eine verständliche Darstellung des Budgets wesentlich. Welche Maßnahmen werden getroffen um die budgetpolitische Diskussion und insbesonders die gleichstellungspolitischen Wirkungen des Budgets einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1005/J durch den Bundesminister für Finanzen.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Ø Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Ausgaben analysiert, die explizit auf Gleichstellung ausgerichtet sind wie z.B. Mittel für Frauenförderung?
Ø Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 allgemeine, nicht speziell auf Gleichstellung orientierte, Ausgaben analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das in Ihrem Ressort?
Ø Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Staatseinnahmen analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das? Welche Maßnahmen werden getroffen, um hinkünftig eine systematische Gleichstellungswirkungsanalyse von Staatseinnahmen und deren Reformen sicherzustellen?
Im Bundeskanzleramt (BKA) wurden im Hinblick auf die Gender Aspekte des Budgets für das Jahr 2009 drei Projekte zur Analyse definiert: Beim Personalplan soll auf allen Ebenen, insbesondere aber bei den höchsten besoldungsrechtlichen Gruppen eine gendergerechte Verteilung angestrebt werden. Durch eine vergleichende und transparente Darstellung der Partizipation von Frauen in höher besoldeten Funktionen wird eine solide Basis für Zielsetzungen in Frauenförderplänen geschaffen. Weiters wurde der Bereich der Verleihung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich sowie von Berufstiteln trotz der eher geringeren budgetären Relevanz ausgewählt, zumal hier ein großes Entwicklungspotential gesehen wird. Schließlich soll die Evaluierung der Anfragen an das Europatelefon den verstärkten Einbau frauenrelevanter Themen in das Informationsangebot des BKA bewirken.
Zu Frage 9:
Ø Wie groß ist der prozentuelle Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die „Genderaspekte des Budgets“ in Ihrem Ressort gemessen an den Gesamtausgaben bzw. –einnahmen Ihres Ressorts?
Der prozentuelle Anteil der drei analysierten Budgetbereiche liegt im Vergleich zum Voranschlag 2009 bei 5,15%.
Zu Frage 14:
Ø Kam es aufgrund der Ergebnisse des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten? Wenn ja, welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen Anteil am Gesamtbudget haben diese Veränderungen entsprochen?
Da es erst nach der erstmaligen Durchführung und dem Vorliegen der Ergebnisse zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten kommen kann, kann diese Frage derzeit noch nicht beantwortet werden,