10125/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10327/J der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen         wie folgt:

Das Arbeitsmarktservice (AMS) gilt in der Europäischen Union als professionelle  Arbeitsagentur mit best-Practice Charakter. Das AMS begegnet den Herausforderungen mit Engagement und unterstützt damit die Bundesregierung wirksam bei der Beschäftigungssicherung. Mit dem bundesweiten Projekt des „Integrierten Multichannel Service“, das verstärkt auf e-Services und anspruchsvolle persönliche Beratung setzt, wird das AMS noch effizienter.

Nach den Bestimmungen der §§ 19 und 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) sind die Leistungen des AMS in regionalen Organisationen zu erbringen und dezentral durchzuführen. Gesetzliche Rahmenvorgaben sind, dass die Leistung­erbringung unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Bürgernähe, der regionalen Erreichbarkeit und der bestmöglichen Verwirklichung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen zu erfolgen haben.

Die regionalen Geschäftsstellen sind damit arbeitsmarktpolitische Drehscheibe in regionalen Zentren mit dem Ziel, im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage hinzuwirken, und dadurch die Versorgung der Wirtschaft mit Arbeitskräften und die Beschäftigung aller Personen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bestmöglich zu sichern; einschließlich der Existenzsicherung während der Arbeitslosigkeit.


Fragen 1, 2 und 3:

Die Beschlusskompetenz über die Einrichtung von regionalen Geschäftsstellen  liegt nach den Bestimmungen des § 14 Abs. (2) Ziff. 8 AMSG grundsätzlich in der Verantwortung des Landesdirektoriums des AMS.

Das AMS Steiermark prüft - nicht zuletzt angeregt durch die aktuelle Neuordnung des Bezirks Murtal - mit den SozialpartnervertreterInnen im Landesdirektorium Optimierungspotenziale hinsichtlich der Geschäftsstellenorganisationen.

Im Vordergrund stehen dabei Fragen der idealen Organisationsgröße einer regionalen Geschäftsstelle unter Bedachtnahme einer optimalen Dienstleistungs­erbringung.  

 

Frage 4:

Das Landesdirektorium des AMS Steiermark wird bis Herbst dieses Jahres den Entscheidungsprozess abschließen.

Dabei stehen die Gesichtspunkte von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, insbesondere die gute Erreichbarkeit auch für jene KundInnen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, im Zentrum der Entscheidungsfindung.