10131/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0200-II/2012

 

Wien, am       . März 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am         12. Jänner 2012 unter der Zahl 10272/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bombenbauer Michael Krause“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Im Oktober 2009 wurde vom Bayerischen Landeskriminalamt ein Ersuchen um Unter-stützung bei der Suche von Erddepots in den Ländern Tirol und Oberösterreich an die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Tirol und Oberösterreich gestellt.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

In Oberösterreich wurden die auf einer Skizze eingezeichneten Erddepots von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich, der Bundespolizeidirektion und des Stadtpolizeikommando Wels, sowie von Beamten der Kriminalpolizei Bayreuth überprüft. Die Erddepots wurden an den von der Kriminalpolizei Bayreuth übermittelten Örtlichkeiten in Wels nächst der Hessenkaserne und nördlich des Spar-Zentrallagers aufgefunden. Es konnten keine Schusswaffen bzw. Sprengstoffe sondern ausschließlich Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs aufgefunden werden.

 

In Tirol wurden diese Erddepots von Beamten der Sicherheitsdirektion Tirol, des Landes-amtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Tirol, des Entschärfungs-dienstes, der Polizeiinspektion Schwaz sowie Beamten der Kriminalpolizei Bayreuth überprüft. Das Erddepot wurde an der von der Kriminalpolizei Bayreuth übermittelten Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Terfens, in einem unwegsamen Waldstück oberhalb des Weilers Schlögelsbach aufgefunden. Es konnten keine Waffen, Spreng- und Zündmittel oder Kriegsmaterial sondern ausschließlich Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs aufgefunden werden.

 

Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu Frage 9:

Da Beamte der Kriminalpolizei Bayreuth bei der Amtshandlung anwesend waren, wurden keine weiteren Berichte an die deutschen Ermittlungsbehörden weitergeleitet.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Nein.