10133/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0187-I/3/a/2012

Wien, am       . März 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am                     12. Jänner 2012 unter der Zahl 10285/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben der rot/schwarzen Bundesregierung 2010 und 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 6 der Voranfrage 4232/J-NR/2010 verwiesen.

 

Zu den Fragen 2 und 7:

Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden im  Jahr 2010 € 380.282,04 und im Jahr 2011 € 488.399,81 für Repräsentationsausgaben aufgewendet. Aufgrund eines damit verbundenen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes wird von der weiteren Zuordnung der Repräsentationsausgaben nach Repräsentationszweck und Entstehung Abstand genommen.


Zu Frage 3:

Im Jahr 2010 betrugen die Kosten für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken insgesamt € 512.328,78, wobei darauf hingewiesen wird, dass im Bereich der Flüchtlingsbetreuung aufgrund einer Kündigung des Betreuungsvertrages mit dem Privatbetreiber per                        1. Juni 2010 kein All-In-Entgelt pro Asylwerber und Tag geleistet wurde, sondern die tatsächlich angefallenen Kosten für Lebensmittel dem Bundesministerium für Inneres in Rechnung gestellt und diese gemäß dem Kontenplan der Gebietskörperschaften verbucht wurden.

 

Zu den Fragen 4 und 9:

In den Jahren 2010 und 2011 wurde keine Amtspauschale verrechnet. Die aus der Amtsführung der Ressortleitung entstandenen Ausgaben wurden bis Ende 2011 zu Lasten der            VA-Post 7232 „Repräsentationsausgaben“ verrechnet.

 

Zu den Fragen 5 und 10:

Im Sinne der geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätze bedarf eine jede Zahlung des Bundesministeriums für Inneres sowohl einer materiell rechtlichen Grundlage, als auch einer entsprechenden Veranschlagung im jeweiligen Bundesfinanzgesetz (Grundsatz der „Doppelten gesetzlichen Bedingtheit“). Daher werden auch nur Zahlungen im Zusammenhang mit meiner Amtsführung als Bundesministerin für Inneres getätigt.

 

Zu den Fragen 6 und 11:

Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden unter der VA-Post 7232 für das Budgetjahr 2011 € 450.000,-- und für das Budgetjahr 2012 € 239.000,-- veranschlagt.

 

Zu Frage 8:

Bei der Untergliederung 11 „INNERES“ wurden im Jahr 2011 unter der VA-Post 4300 „Lebensmittel“ insgesamt € 2.951.368,28 verbucht. Hievon wurden rund € 1,109 Mio. im Bereich der Flüchtlingsbetreuung aufgewendet.

 

Der Anstieg der Ausgaben gegenüber 2010 begründet sich wie folgt:

Aufgrund der durch das Bundesministerium für Finanzen mit Wirksamkeit vom                          1. Jänner 2011 veranlassten Kontenplanharmonisierung wurden mehrere Ausgabenarten, die bis zum Finanzjahr unter den VA-Posten 4300 „Lebensmittel“, 4301 „Lebensmittel“, 4302 „Lebensmittel/Küchen“, 4303 „Lebensmittel/Kantinen“, 4304 „Genussmittel/Kantinen“ und 4305 „Verpflegung Polizeiarrest“ unter der VA-Post 4300 zusammengefasst, sodass ein automatisiertes Herausfiltern der Ausgaben lediglich für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken aus der Applikation HV-SAP aufgrund der Vielzahl von Zahlungen und Ausgabenarten nicht möglich ist.


Die Steigerung begründet sich damit, dass nunmehr auch die Kosten für Polizeiarrestanten (2010: ca. 0,9 Mio. €) und der Aufwand für die BM.I-Küchen und Kantinen (2010: ca. 1,0 Mio. €) enthalten sind.

Eine händische Zuordnung der einzelnen Zahlungen zu den jeweiligen Ausgabenarten könnte nur mit einem unverhältnismäßig hohen und nicht zu vertretbaren administrativen Aufwand unter der Einbeziehung aller budgetmittelverwaltenden Organisationseinheiten des BM.I und der Buchhaltungsagentur erfolgen.

 

Zu Frage 12:

Die aus der Amtsführung der Ressortleitung entstandenen Ausgaben wurden, wie bei der Beantwortung zu den Fragen 4 und 9 angeführt, bis Ende 2011 zu Lasten der VA-Post 7232 „Repräsentationsausgaben“ verrechnet. Im Sinne einer höheren Transparenz werden die mir unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und auch jene des Staatssekretärs ab dem Finanzjahr 2012 unter der VA-Post 7231 „Amtspauschale“ separat ausgewiesen und mit € 20.000,-- ver-anschlagt.