10139/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am      Februar 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0001-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10271/J vom 12. Jänner 2012 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Verrechnung von Vorbelastungen in die Verantwortung des jeweils sachlich zuständigen haushaltsleitenden Organs fällt. Im Fall der Bundeszuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG ist dies das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Zu 1.:

Auch im Finanzjahr 2010 wurden Vorbelastungen aus den Verpflichtungen gegenüber der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung (siehe BGBl. I, Nr. 52/2009) eingebucht. Die im Jahr 2010 eingebuchten Vorbelastungen entsprachen einer seit dem Jahr 2007 geübten Praxis betreffend Berechnungsweise und Verbuchung der diesbezüglichen Vorbelastungen, die auch dem Rechnungshof bekannt war. Auf Initiative des Rechnungshofes wurde diese Berechnungsweise im Jahr 2011 adaptiert.

 

Zu 2.:

Ja.

 

Zu 3.:

Der Stand der Schulden des Bundes (Phase 4) aus den Zuschussverträgen mit der ÖBB-Infrastruktur AG per Ende 2011 beträgt 10.835 Mio. €.

 

Zu 4.:

Der Stand der Verpflichtungen zu Lasten zukünftiger Finanzjahre des Bundes (Phase 3) aus den Zuschussverträgen mit der ÖBB-Infrastruktur AG per Ende 2011 beträgt 49.329 Mio. €.

 

Zu 5.:

Diese Verpflichtungen beinhalten:

 

43.361 Mio. € Annuitätenzahlungen aus den im Rahmenplan vorgesehenen Schienenbauinvestitionen;

 

5.968 Mio. € Zuschusszahlungen, die in den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahn­gesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG in den Jahren 2012-2016 vereinbart wurden.

 

Von den genannten 43.361 Mio. € Annuitätenzahlungen entfallen folgende Beträge auf Tilgung und Zinsen:

 

22.041 Mio. € Tilgung;

 

21.320 Mio. € Zinsen.

 

Zu 6. und 7.:

Die konkreten Beträge sind vom Inhalt der voraussichtlich im Jahr 2012 abzuschließenden Zuschussverträge mit der ÖBB-Infrastruktur AG abhängig.


Zu 8.:

Der Unterschied ist durch die jeweiligen Betrachtungsebenen zu erklären:

Die Darstellung im Bundesrechnungsabschluss 2010 entspricht dem österreichischen Bundeshaushaltsrecht. Die Darstellung der Statistik Austria entspricht den gemeinschaftlichen Regeln des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG).

 

Zu 9.:

Gemäß der diesbezüglichen Pressemitteilung von Statistik Austria vom 31.3.2011 erfolgte die Berechnung wie folgt:

 

2007 hat sich der Bund vertraglich verpflichtet, die Finanzverbindlichkeiten der ÖBB für Infrastrukturinvestitionen über die gesamte Laufzeit zu zumindest 70% zu übernehmen. Diese übernommenen Schulden sind nun entsprechend den neuen Regelungen des Eurostat-Handbuch "Manual on Government Deficit and Debt" bereits zum Zeitpunkt des Eingehens der Finanzverpflichtung unmittelbar dem Staat zuzurechnen. Aus dieser Reklassifizierung ergibt sich für das Jahr 2010 eine Erhöhung des Schuldenstandes des Bundes um 4,9 Mrd. Euro.

 

Zu 10.:

Revisionsvorhaben seitens Statistik Austria sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.