10141/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      März 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0003-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10278/J vom 12. Jänner 2012 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Über Abschlüsse bzw. Positionen in OTC-Derivaten gibt es keine Veröffentlichungspflicht. Das gilt auch für CDS auf den Emittenten Österreich, daher verfügt die Republik bzw. die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur nur über öffentlich zugängliche Informationen. Unter anderem stellt DTCC (Depository Trust and Clearing Corporation) als Clearinghouse das sogenannte Warehouse für Derivativgeschäfte und veröffentlicht regelmäßig Transaktionsvolumina und Kontraktzahlen. Per 30. Dezember 2011 belief sich der Nettobetrag von CDS auf Österreich auf 5.928.804.693 Euro.


Zu 2.:

Nein, da derartige Informationen nicht veröffentlicht werden.

 

Zu 3.:

Die mangelhafte Transparenz des CDS-Marktes kann zu Marktverzerrungen führen; allerdings sind CDS-Spreads nur von eingeschränkter Bedeutung. Die Finanzierungskosten eines Staates werden durch die absoluten Rendite-Levels bzw. Spreads im Kassamarkt abgeleitet.

 

Zu 4.:

Nationale Maßnahmen, wie z.B. das von Deutschland 2010 beschlossene Leerverkaufsverbot, haben sich angesichts der internationalen Handelsaktivitäten als wenig effektiv erwiesen. Auf EU-Ebene gibt es die Einigung zu einer „Verordnung über Leerverkäufe und weitere Aspekte von Credit Default Swaps“, die am 1. November 2012 in Kraft treten soll. Sie wird den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten sowie der European Securities and Markets Authority neue Kompetenzen im Interesse der Marktstabilität einräumen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Möglichkeit, Beschränkungen zu erlassen, die den Abschluss und den Handel mit CDS auf öffentliche Schuldtitel betreffen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.