10145/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
![]()
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/1-PMVD/2012 12. März 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Jänner 2012 unter der Nr. 10275/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungsablehnung für das Bundesturnfest 2012 des ÖTB in Innsbruck" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur 1. und 3. Frage:
Der Österreichische Turnerbund ist kein anerkannter Fachverband. Im Gegensatz zum Jahr 2006, wo es keine andere Sportgroßveranstaltung in der Sparte „Turnen“ gegeben hat, legt der zuständige Fachverband - der Österreichische Turnverband - die Priorität auf die Durchführung der Europameisterschaft in der „rhythmischen Sportgymnastik“.
Zur 2. Frage:
Ja.
Zur 4. Frage:
Nach Artikel 15a B-VG ist Sport in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf den im Bundes-Sportfördergesetz geregelten Bereich.
Zur 5. Frage:
Bereits fixiert sind die (auch schon durchgeführten) Olympischen Jugendwinterspiele 2012, die Jugend-Handball Europameisterschaft 2012, die UCI Mountainbike & Trials World Championships 2012, die Jiu Jitsu Weltmeisterschaft 2012, die Jugend-Europameisterschaft im Springreiten 2012, die Tischtennis Jugend-Europameisterschaft 2012, die Berglauf Weltmeisterschaft 2012, das Orientierungslauf Euromeeting 2012, die Jugend Europameisterschaft Wasserspringen 2012, die Bowling Herren Europameisterschaft 2012, die Junioren-Flossenschwimmen Weltmeisterschaft 2012 und die Cableski-Weltmeisterschaft 2012. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Gespräche mit den Ländern noch nicht abgeschlossen sind und Teilnehmerzahlen kein Kriterium für die Vergabe einer Bundes-Sportförderung sind.
Zur 6. und 7. Frage:
Die Ermittlung der von den Anfragestellern gewünschten Daten würde einen außergewöhnlich hohen, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand erfordern. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis, dass ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zur 8. Frage:
Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Ausarbeitung und wird nach Fertigstellung zur Begutachtung versendet.