10145/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Adler groß

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

S91143/1-PMVD/2012                                                                                               12. März 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Jänner 2012 unter der Nr. 10275/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungsablehnung für das Bundesturnfest 2012 des ÖTB in Innsbruck" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur 1. und 3. Frage:

Der Österreichische Turnerbund ist kein anerkannter Fachverband. Im Gegensatz zum Jahr 2006, wo es keine andere Sportgroßveranstaltung in der Sparte „Turnen“ gegeben hat, legt der zuständige Fachverband - der Österreichische Turnverband - die Priorität auf die Durchführung der Europameisterschaft in der „rhythmischen Sportgymnastik“.

Zur 2. Frage:

Ja.


 

Zur 4. Frage:

Nach Artikel 15a B-VG ist Sport in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf den im Bundes-Sportfördergesetz geregelten Bereich.

Zur 5. Frage:

Bereits fixiert sind die (auch schon durchgeführten) Olympischen Jugendwinterspiele 2012, die Jugend-Handball Europameisterschaft 2012, die UCI Mountainbike & Trials World Championships 2012, die Jiu Jitsu Weltmeisterschaft 2012, die Jugend-Europameisterschaft im Springreiten 2012, die Tischtennis Jugend-Europameisterschaft 2012, die Berglauf Weltmeisterschaft 2012, das Orientierungslauf Euromeeting 2012, die Jugend Europameisterschaft Wasserspringen 2012, die Bowling Herren Europameisterschaft 2012, die Junioren-Flossenschwimmen Welt­meisterschaft 2012 und die Cableski-Weltmeisterschaft 2012. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Gespräche mit den Ländern noch nicht abgeschlossen sind und Teilnehmerzahlen kein Kriterium für die Vergabe einer Bundes-Sportförderung sind.

Zur 6. und 7. Frage:

Die Ermittlung der von den Anfragestellern gewünschten Daten würde einen außerge­wöhnlich hohen, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand erfordern. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis, dass ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zur 8. Frage:

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Ausarbeitung und wird nach Fertigstellung zur Begutachtung versendet.