10150/AB XXIV. GP
Eingelangt am
12.03.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0006-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10273/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachverhaltsdarstellung gegen das Neonaziforum www.rrload.nationalesnetz.com (FPÖ Ortsgruppe Dietmanns)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 28:
Aufgrund einer umfassenden Strafanzeige des Rechtsanwalts Dr. Z. vom 18. Mai 2010, bei der Staatsanwaltschaft Graz am 20. Mai 2010 eingelangt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der Anzeige wird 56 Personen vorgeworfen, Teil eines kriminellen, rechtsextremen, über die Grenzen Österreichs hinaus international wirkenden Netzwerkes zu sein, das sich zusammengeschlossen habe, um teils offen, teils verdeckt, verhetzende und/oder den Bestimmungen des VerbotsG zuwiderlaufende Tätigkeiten zu entfalten.
In der Folge wurde das Verfahren gemäß § 26 StPO an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten, weil bei dieser gegen einen der 56 Beschuldigten bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig war. Eine „nachträgliche Sachverhaltsbekanntgabe" des Anzeigers (die mit dieser Anfrage releviert wird) langte am 28. Juli 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und wurde in das laufende Ermittlungsverfahren einbezogen.
Insgesamt langten zu dieser – äußerst umfangreichen – Anzeige zahlreiche Nachtragsanzeigen und Eingaben von Rechtsanwalt Dr. Z. ein, die zunächst zum selben Verfahren genommen wurden, zum Teil aber mangels Konnexität getrennt und zu einem weiteren Teil aufgrund von Parallelitäten mit dem Ermittlungsverfahren zum Sachverhaltskomplex „alpendonau.info" diesem Verfahren zugeordnet wurden.
Wegen zweier vordringlich zu erledigender Strafsachen, darunter die aufwändigen Ermittlungen zum Sachverhaltskomplex „alpendonau.info" (hierbei handelt es sich um eine Haftsache), wurden zur anfragerelevanten „Nachtragsanzeige" bisher keine Ermittlungsaufträge erteilt.
Nunmehr wird diese Anzeige vom genannten Ursprungsverfahren getrennt, ein gesondertes Ermittlungsverfahren eröffnet und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit zweckdienlichen Ermittlungen beauftragt werden.
Aus diesem Grund sind derzeit keine dienstaufsichtsbehördlichen Veranlassungen indiziert. Die eingetretenen Verzögerungen sind im Lichte der (bekannt) starken Auslastung der Staatsanwaltschaft Wien zu sehen.
Wien, . März 2012
Dr. Beatrix Karl