10151/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0007-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10286/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben der rot/schwarzen Bundesregierung 2010 und 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2010 betrug insgesamt 175.000 Euro.
Zu 2:
Repräsentationsausgaben wurden im Jahr 2010 nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften bei folgenden Finanzpositionen verbucht:
Bundesministerium
für Justiz (BMJ, Titel 130):
7232.001 Internationale
Kontakte
7232.002 Sonstige
Repräsentationsausgaben
Oberster Gerichtshof
und Generalprokuratur (OGH, Titel 131):
7232.000 Repräsentationsausgaben
Justizbehörden in
den Länden (JBidL, Titel 132):
7232.001 Internationale
Kontakte
7232.002 Sonstige
Repräsentationsausgaben
Justizanstalten (Titel
133):
7232.000 Repräsentationsausgaben
Zu 2a) und 2f):
Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2010 gliedern sich wie folgt:
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Finanzposition |
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7232 |
001 |
JBidL. |
2.772,86 |
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BMJ |
69.651,08 |
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002 |
JBidL. |
25.621,18 |
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BMJ |
19.398,59 |
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7232 |
000 |
OGH |
20.463,13 |
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JAen |
1.414,59 |
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gesamt |
139.321,43 |
Zu 2b), 2c), 2d) und 2e):
Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, FachbeamtInnen des Bundesministeriums für Justiz, RichterInnen und StaatsanwältInnen, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.
Zu 3:
Die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke werden unter der Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht und betrugen im Jahr 2010 6.985.867,12 Euro; davon entfallen 6.706.664,35 Euro auf die Justizanstalten für die Verpflegung der Insassinnen und Insassen.
Zu 4, 9 und 12:
Das für die Finanzposition "Amtspauschale" zur Verfügung gestellte Jahresbudget in Höhe von jeweils 9.243,96 Euro wurde sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 zur Gänze verwendet. Im Jahr 2012 beträgt der Bundesvoranschlag für das Amtspauschale – wie bisher – (im Teilheft zum Bundesvoranschlag aufgerundet auf die nächste Tausenderstelle) 10.000 Euro.
Zu 5 und 10:
Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.
Zu 6:
Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2011 betrug insgesamt 152.000 Euro.
Zu 7:
Repräsentationsausgaben wurden im Jahr 2011 nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften folgendermaßen verbucht:
Bundesministerium
für Justiz (BMJ, Titel 130):
7232.000 Repräsentationsausgaben
Oberster Gerichtshof
und Generalprokuratur (OGH, Titel 131):
7232.000 Repräsentationsausgaben
Justizbehörden in
den Ländern (JBidL, Titel 132):
7232.000 Repräsentationsausgaben
Justizanstalten (Titel
133):
7232.000 Repräsentationsausgaben
Zu 7a) und 7f):
Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2011 gliedern sich wie folgt:
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Finanzposition |
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7232 |
000 |
BMJ |
57.919,14 |
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OGH |
16.350,26 |
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JBidL. |
23.981,69 |
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JAen |
2.942,25 |
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gesamt |
101.193,34 |
Zu 7b), 7c), 7d) und 7e):
Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, FachbeamtInnen des Bundesministeriums für Justiz, RichterInnen und StaatsanwältInnen, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.
Zu 8:
Die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke werden unter der Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht und betrugen im Jahr 2011 7.387.088,23 Euro; davon entfallen 7.103.087,07 Euro auf die Justizanstalten für die Verpflegung der Insassinnen und Insassen.
Zu 11:
Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2012 beträgt insgesamt 152.000 Euro.
Wien, . März 2012
Dr. Beatrix Karl