10151/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0007-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10286/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben der rot/schwarzen Bundesregierung 2010 und 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2010 betrug insgesamt 175.000 Euro.

Zu 2:

Repräsentationsausgaben wurden im Jahr 2010 nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften bei folgenden Finanzpositionen verbucht:

Bundesministerium für Justiz (BMJ, Titel 130):
7232.001             Internationale Kontakte
7232.002             Sonstige Repräsentationsausgaben

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur (OGH, Titel 131):
7232.000             Repräsentationsausgaben

Justizbehörden in den Länden (JBidL, Titel 132):
7232.001             Internationale Kontakte
7232.002             Sonstige Repräsentationsausgaben

Justizanstalten (Titel 133):
7232.000             Repräsentationsausgaben

Zu 2a) und 2f):

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2010 gliedern sich wie folgt:

Finanzposition

 

7232

001

JBidL.

2.772,86

 

 

BMJ

69.651,08

 

002

JBidL.

25.621,18

 

 

BMJ

19.398,59

7232

000

OGH

20.463,13

 

 

JAen

1.414,59

 

 

gesamt

139.321,43

 

Zu 2b), 2c), 2d) und 2e):

Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, FachbeamtInnen des Bundesministeriums für Justiz, RichterInnen und StaatsanwältInnen, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.

Zu 3:

Die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke werden unter der Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht und betrugen im Jahr 2010 6.985.867,12 Euro; davon entfallen 6.706.664,35 Euro auf die Justizanstalten für die Verpflegung der Insassinnen und Insassen.

Zu 4, 9 und 12:

Das für die Finanzposition "Amtspauschale" zur Verfügung gestellte Jahresbudget in Höhe von jeweils 9.243,96 Euro wurde sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 zur Gänze verwendet. Im Jahr 2012 beträgt der Bundesvoranschlag für das Amtspauschale – wie bisher – (im Teilheft zum Bundesvoranschlag aufgerundet auf die nächste Tausenderstelle) 10.000 Euro.

Zu 5 und 10:

Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.

Zu 6:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2011 betrug insgesamt 152.000 Euro.

Zu 7:

Repräsentationsausgaben wurden im Jahr 2011 nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften folgendermaßen verbucht:

Bundesministerium für Justiz (BMJ, Titel 130):
7232.000             Repräsentationsausgaben

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur (OGH, Titel 131):
7232.000             Repräsentationsausgaben

Justizbehörden in den Ländern (JBidL, Titel 132):
7232.000             Repräsentationsausgaben

Justizanstalten (Titel 133):
7232.000             Repräsentationsausgaben

Zu 7a) und 7f):

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2011 gliedern sich wie folgt:

Finanzposition

 

7232

000

BMJ

57.919,14

 

 

OGH

16.350,26

 

 

JBidL.

23.981,69

 

 

JAen

2.942,25

 

 

gesamt

101.193,34

 

Zu 7b), 7c), 7d) und 7e):

Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, FachbeamtInnen des Bundesministeriums für Justiz, RichterInnen und StaatsanwältInnen, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.

Zu 8:

Die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke werden unter der Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht und betrugen im Jahr 2011 7.387.088,23 Euro; davon entfallen 7.103.087,07 Euro auf die Justizanstalten für die Verpflegung der Insassinnen und Insassen.

Zu 11:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2012 beträgt insgesamt 152.000 Euro.

Wien,      . März 2012

Dr. Beatrix Karl