10157/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.03.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0006-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 13. März 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10295/J-NR/2012 betreffend „weiterer Eklat an der Medizinischen Universität Innsbruck – Bonuszahlungen trotz haarsträubender Behandlungs-fehler und dramatischer Finanznot“, die die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen am 13. Jänner 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Die Ausgestaltung der privatrechtlichen Verträge
zwischen dem Universitätsrat und dem
Rektorat obliegt den Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie. Wie die
Medizinische Universität Innsbruck in einer Stellungnahme betont, sind
diese flexiblen Gehaltsbestandteile jedoch an die Erreichung von vorher
vereinbarten Zielen gebunden.
Zu Frage 5:
Derzeit liegt noch kein vom Universitätsrat
genehmigtes Budget vor. Durch die Freigabe von rückgestellten Mitteln
sollte ein etwaiges Defizit abgewendet werden. Weiters sollen zum
Beispiel Synergieeffekte durch Kooperationen mit der Universität Innsbruck
und dem Land
Tirol erzielt werden.
Zu Frage 6:
Aus dem Beteiligungscontrolling (Stand: 3. Quartal
2011, Berichtstermin November 2011) ist
ersichtlich, dass derzeit mit einem deutlichen Rückgang der
Umsatzerlöse (die Globalbudget-erlöse mit dem Bund sind davon
allerdings nicht betroffen) um rund 17 %, bei gleichzeitigem Anstieg des
Personalaufwands um etwa 4 % gerechnet wird. Zusätzliche Kosten sind durch
die Inbetriebnahme des neuen Biozentrums entstanden, insbesondere auch deshalb,
da Flächen nicht im geplanten Ausmaß aufgelassen worden sind.
Zu Frage 7:
Mit der MUI wurde für die
Leistungsvereinbarungsperiode 2010–2012 ein Globalbudget von
290,1 Mio. € vereinbart. Dies entspricht einer Steigerung von über 7
% gegenüber der Periode 2007–2009 und liegt etwa im selben Rahmen
wie das Budget der von der Größe vergleich-baren Medizinischen
Universität Graz.
Zusätzlich zum Globalbudget erhält die MUI die
Bezugserhöhungen für die Beamt/innen und die ehemaligen Vertragsbediensteten,
die Miete für das neue Gebäude der Chemie/Pharmazie und Theoretischen
Medizin am Innrain 80-82 und die im Rahmen von Ausschreibungen vergebenen
Projektmittel (z.B. Konjunkturpaket II, 34 Mio. €-Paket Lehre,
Offensivmittel-Mint/Masse
Programm) sowie die Mittel für den klinischen Mehraufwand.
Zu Frage 8:
Davon ist nicht auszugehen.
Zu Frage 10:
Die MUI kann im Jahr 2012 – abgesehen von den
regelmäßigen Budgetzuweisungen – wie
bereits in Antwort 7 ausgeführt, unter der Annahme eines entsprechenden
Projektfortschritts, die Projektmittel für das 34 Mio.€-Paket Lehre
(rund € 200.000,--) sowie das Mint/Masse-Programm (ca. € 143.000,--)
erwarten.
Zu Fragen 9, 11, 13 und 14:
Die Vorgabe eines Sanierungskonzeptes und die
Einsetzung eines Kurators durch das
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind nur im Fall
drohender oder einge-tretener Zahlungsunfähigkeit vorgesehen. Dies ist
derzeit nicht gegeben. Trotzdem ist die
wirtschaftliche Situation der MUI derzeit nicht zufriedenstellend.
Bei einem Gespräch im
Wissenschaftsministerium mit dem Rektor der Medizinischen Universität
Innsbruck, Dr. Herbert Lochs und der Unirats-Vorsitzenden Dr. Gabriele Fischer
wurden am 14.02.2012 die Weichen für ein ausgeglichenes Budget der
Medizinischen Universität Innsbruck im Jahr 2012 gestellt. Ergebnis des
Gesprächs im Wissenschaftsministerium ist ein Maßnahmenpaket, das
die aktuelle finanzielle Situation im Wesentlichen bereinigt. Für einen
Großteil des prognostizierten Defizits wurden rückgestellte Mittel
der Medizinischen Universität Innsbruck durch das Ministerium frei gegeben. Seitens der Medizinischen Universität
Innsbruck bestehen Bestrebungen, durch verstärkte Synergien und
Kooperationen mit anderen Universitäten
weiteres Einsparungspotential zu heben. Seitens des Rektorats werden gemeinsam
mit dem Betriebsrat weitere nicht das Personal betreffende
Einsparungsmaßnahmen geprüft.
Zu Fragen 12 und 15 bis 19:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die ärztliche Versorgung und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen in die Zuständigkeit des jeweiligen Krankenanstaltenträgers fallen. Dies gilt auch für die Universitätskliniken. Es besteht daher weder eine rechtliche Anknüpfung noch eine wie auch immer geartete Eingriffsmöglichkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in Abläufe der Krankenversorgung an einzelnen Universitätskliniken.
Zu Frage 20:
Die Entscheidung über allenfalls erforderliche disziplinarrechtliche Maßnahmen (etwa vorläufige Suspendierung) fällt bei Beamt/innen in die Zuständigkeit des Rektors.
Zu Frage 21:
Dies ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung; dieses hat zwar in der Leistungsvereinbarung mit der MUI unter anderem die Ausweitung des Weiter-bildungsangebotes vereinbart. Es gibt jedoch eine regelmäßige interne Evaluation der Lehre.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.