10158/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.03.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0015-III/4a/2012
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 14. März 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10403/J-NR/2012 betreffend Gerechtigkeit von
Zuschüssen, Beihilfen und Förderungen, die die Abgeordneten Mag. Josef
Auer, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner 2012 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Einleitend weist das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung darauf hin, dass die gewünschten Daten erst für
die letzten 10 Jahre und somit erst ab dem Jahr 2002 ohne
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zur Verfügung
stehen. Angaben ab dem Jahr 1970 sind daher nicht möglich.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Im Bereich der Studienförderung werden von
der Studienbeihilfenbehörde ausschließlich
einkommensabhängige Leistungen erbracht, wie Studienbeihilfen, Beihilfen
für Auslandsstudien, Versicherungskostenbeiträge, Studienzuschüsse
und Mobilitätsstipendien, Fahrtkosten-zuschüsse, Reisekostenzuschüsse,
Studienabschlussstipendien, Kinderbetreuungskosten-zuschüsse,
Studienunterstützungen und Sprachstipendien. Die Universitäten
vergeben mit den Leistungs- und Förderungsstipendien ebenfalls
einkommensunabhängige Leistungen. Alle von meinem Ressort ausbezahlten
finanziellen Leistungen betreffen ausschließlich die Personengruppe der
Student/innen.
Im Kalenderjahr 2002 wurden in Summe € 150,664.428,--, im Kalenderjahr 2006 183,133.284,--, im Kalenderjahr 2008 207,873.273,--, im Kalenderjahr 2010 183,028.916,-- und im Kalenderjahr 2011 191,806.419,-- ausbezahlt.
Zu Frage 5:
Diese Frage ist auf Grund eines zu hohen Verwaltungsaufwandes nicht zu beantworten.
Zu Frage 6:
Die Frage ist nicht beantwortbar, da nach einkommensunabhängigen Leistungen an definierte Einkommensgruppen gefragt wird.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.