10158/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.03.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

                                                           BMWF-10.000/0015-III/4a/2012

 

 

 

 

                                                          

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 14. März  2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10403/J-NR/2012 betreffend Gerechtigkeit von
Zuschüssen, Beihilfen und Förderungen, die die Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend weist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung darauf hin, dass die gewünschten Daten erst für die letzten 10 Jahre und somit erst ab dem Jahr 2002 ohne
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zur Verfügung stehen. Angaben ab dem Jahr 1970 sind daher nicht möglich.

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im Bereich der Studienförderung werden von der Studienbeihilfenbehörde ausschließlich
einkommensabhängige Leistungen erbracht, wie Studienbeihilfen, Beihilfen für Auslandsstudien, Versicherungskostenbeiträge, Studienzuschüsse und Mobilitätsstipendien, Fahrtkosten-zuschüsse, Reisekostenzuschüsse, Studienabschlussstipendien, Kinderbetreuungskosten-zuschüsse, Studienunterstützungen und Sprachstipendien. Die Universitäten vergeben mit den Leistungs- und Förderungsstipendien ebenfalls einkommensunabhängige Leistungen. Alle von meinem Ressort ausbezahlten finanziellen Leistungen betreffen ausschließlich die Personengruppe der Student/innen.

 


Im Kalenderjahr 2002 wurden in Summe € 150,664.428,--, im Kalenderjahr 2006 183,133.284,--, im Kalenderjahr 2008 207,873.273,--, im Kalenderjahr 2010 183,028.916,-- und im Kalenderjahr 2011 191,806.419,-- ausbezahlt.

 

Zu Frage 5:

Diese Frage ist auf Grund eines zu hohen Verwaltungsaufwandes nicht zu beantworten.

 

Zu Frage 6:

Die Frage ist nicht beantwortbar, da nach einkommensunabhängigen Leistungen an definierte Einkommensgruppen gefragt wird.

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.