10160/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0012-I/A/15/2012

Wien, am 14. März 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10396/J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Listeria monocytogenes ist ein Bakterium, das ubiquitär in der Umwelt (Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen) vorkommt und auf Lebensmittel übertragen werden kann.

Insbesondere bei bestimmten Risikogruppen, wie zum Beispiel bei Personen mit einer geschwächten Immunität, bei Schwangeren und dem Ungeborenen sowie bei alten Menschen kann durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln eine Erkrankung, die sogenannte systemische Listeriose, ausgelöst werden.


Fragen 3 und 4:

Eine Auswertung der Eingaben in das in meinem Ressort etablierte Epidemiologische Meldesystem (EMS) -Stand 6. Februar 2012- ergab keine Hinweise auf Krankheits-fälle, die auf den Verzehr der in der Anfrage genannten Tirolmilch-Käseprodukte zurückzuführen sind. Für die Auswertung wurde der Zeitraum 1. Jänner 2011 bis

6. Februar 2012 gewählt.

 

Frage 5:

Die Kontamination der verschieden Käsesorten mit Listerien wurde im Rahmen der Eigenkontrolle des Lebensmittelunternehmens festgestellt. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben (Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) hat die Herstellerfirma eine Rücknahme vom Markt und einen Rückruf der betroffenen Chargen eingeleitet und eine Information der Öffentlichkeit durchgeführt, der auch von den Medien übernommen wurde. Die AGES hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums ebenfalls eine Information der Öffentlichkeit durchgeführt und die Information wurde auch via AGES-Newsletter ausgeschickt. Die zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde wurde, wie es im LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) auch vorgesehen ist, vom Unternehmen informiert und die Einhaltung der Rücknahme- bzw. Rückrufmaßnahmen wurde von der Lebensmittelaufsichtsbehörde überprüft.

 

Frage 6:

Gemäß § 42 LMSVG wurden von der zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörde des Bundeslandes Tirol alle anderen Bundesländer informiert. Um sicherzustellen, dass sich keine Produkte mehr am Markt befinden, wurde österreichweit Nachschau gehalten. Da auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Lieferungen der betroffenen Käsesorten und Chargen betroffen waren, wurden diese ebenfalls unverzüglich über RASFF informiert.

Bei einer amtlichen Kontrolle am 5. Dezember 2011, die auf Grund des Verdachtes von mit Listerien kontaminiertem Bergkäse durchgeführt wurde, wurden Lebensmittelproben und Proben aus dem Umfeld der Käseproduktion entnommen. Diese Proben wiesen keine Kontamination mit Listerien auf.

Seitens des Herstellers wurde das Konzept der Eigenkontrolle verschärft und weitere Maßnahmen getroffen, wie zum Beispiel zusätzliche Schulung des Personals, eine Reduktion der Schmierzyklen, Änderung der Intervalle für die Reinigung und Desinfektion von Schmierrobotern.

 

Frage 7:

Nach den uns vorliegenden Informationen wurden von den Endverbraucher/inne/n nicht alle Produkte der zurückgerufenen Käsesorten der betroffenen Chargen zurückgegeben. Erkrankungsfälle wurden allerdings keine gemeldet (siehe Frage 3 und 4).