10161/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0014-I/A/15/2012
Wien, am 14. März 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 10411/J der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wird jährlich ein Monitoringprogramm hinsichtlich der Rückstände von Arzneimitteln bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs durchgeführt.
Jährlich werden auch Überwachungsprogramme hinsichtlich ausgewählter Erreger sowie Indikatorbakterien bei Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern sowie deren Resistenzverhalten gegenüber Antibiotika durchgeführt.
Weiters sieht die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 im Rahmen der Geflügelfleisch-produktion folgende Kontrollen vor: Vor der Schlachtung eine Kontrolle jeder Herde von Hühnern oder Puten mittels Stiefeltupfer auf Salmonellen.
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sieht nach der Schlachtung im Rahmen der Eigenkontrolle stichprobenweise wöchentlich in jedem Schlachthof Nackenhautproben von jeweils 15 Tieren von Hühnern und Puten auf Salmonellen vor.
Bei der Produktion von Faschiertem, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen wird auch auf aerobe mesophile Keime und Escherichia coli untersucht. Selbstverständlich werden im Rahmen der durchgeführten amtlichen Kontrolle auch die Eigenkontrollen des Betriebes überprüft.
Die genannten Maßnahmen dienen dazu, so gut wie möglich sicherzustellen, dass die erwähnten Keime nicht in/auf Lebensmitteln vorkommen, die in die Verzehrskette gelangen (somit auch keine Antibiotika-resistenten Keime).
Frage 2:
Gemäß § 1 der Überwachungsprogramme-Verordnung, BGBl. II Nr. 102/2010, werden jährlich Überwachungsprogramme hinsichtlich ausgewählter Erreger sowie Indikatorbakterien bei Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern sowie deren Resistenzverhalten gegenüber Antibiotika durchgeführt. So werden zum Beispiel bei Schlachtchargen von Masthühnern Campylobacter und Indikatorbakterien (Enterokokken, E. coli) auf Antibiotikaresistenzen überprüft.
Entsprechend der Geflügelhygieneverordnung 2007, BGBl. II Nr. 355/2008, idgF, müssen Masthühner frühestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Schlachtung auf Salmonellen untersucht werden. Isolierte Salmonellen müssen entsprechend der Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. 407/2007 auf Antibiotikaresistenzen überprüft werden.
Da die großen Hühnerschlachthöfe in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark liegen, wurden auch nur in diesen Bundesländern Proben gezogen, was nicht bedeutet, dass die Masthühner nicht auch aus anderen Bundesländern stammen können.
Für 2010 und 2011 ergaben sich folgende Zahlen an untersuchten Schlachthofproben:
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Bundesland |
Anzahl der untersuchten Proben 2010* |
Anzahl der untersuchten Proben 2011* |
|
Kärnten |
94 |
97 |
|
Oberösterreich |
138 |
92 |
|
Steiermark |
172 |
162 |
* eine Probe kann auch auf mehrere Erreger untersucht werden
In den Mastbeständen muss, wie oben beschrieben, von jeder Herde eine Probe gezogen und auf Salmonellen untersucht werden, wobei im Falle eines positiven Isolats eine entsprechende antimikrobielle Resistenztestung durchgeführt wird.
Für die Mastbestände ergaben sich folgende Zahlen (Anzahl der geschlachteten Mastherden in den Jahren 2010 und 2011):
|
Bundesland |
2010 untersucht |
2011 untersucht |
|
Burgenland |
8 |
7 |
|
Niederösterreich |
876 |
889 |
|
Kärnten |
621 |
593 |
|
Steiermark |
1119 |
1126 |
|
Oberösterreich |
735 |
805 |
|
Salzburg |
32 |
28 |
|
Vorarlberg |
11 |
10 |
|
gesamt |
3402 |
3458 |
Im Sinne eines risikobasierten Ansatzes (from point of sale to point of risk) macht es in der Frage der antimikrobiellen Resistenzen wenig Sinn, Masthühner auch am Ende der Lebensmittelkette (wie z.B. Lebensmittelhandel, Gastronomie) zu beproben.
Frage 3:
Der Überwachungsplan für Schlachtchargen von Masthühnern 2012 gemäß oben zitierter Verordnung stellt sich wie folgt dar:
|
Bundesland |
Anzahl der Proben* |
|
Kärnten |
76 |
|
Niederösterreich |
37 |
|
Oberösterreich |
103 |
|
Steiermark |
138 |
* eine Probe kann auch auf mehrere Erreger untersucht werden
Wie schon bei Frage 2 ausgeführt, müssen alle Mastherden auf Salmonellen untersucht werden, wobei im Falle eines positiven Isolats eine entsprechende Resistenztestung durchgeführt wird. Die Proben werden, wie ebenfalls bereits ausgeführt, nur im Mastbetrieb oder am Schlachthof gezogen.
Frage 4:
Gegenstand der im Rahmen der jährlich im Auftrag und auf Kosten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durch eine akkreditierte Firma durchgeführten externen Kontrollen der Tiergesundheitsdienst‑Tierhalter/innen und –Tierärzt/innen sind besonders auch der Arzneimitteleinsatz und die Dokumentation. Dabei wird kontrolliert, ob der Arzneimitteleinsatz auch gemäß den Vorschriften der Veterinär-Arzneimittel-Anwendungsverordnung erfolgt, d.h. welche Arzneimittel (auch Antibiotika) vorgefunden bzw. angewendet werden, ob die Tierhalterin/der Tierhalter diese anwenden darf und ob die entsprechende Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Abgabe und Anwendung gegeben sind.
Als Reaktion auf die praktischen Erfahrungen durch die Bestandsbetreuung und Beratung im Rahmen der Tiergesundheitsdienste erfolgte im Jahr 2009 eine komplette Überarbeitung und Konkretisierung der Tiergesundheitsdienst-Verordnung, BGBl. II Nr. 434/2009; darauf aufbauend wurden und werden die Betriebserhebungsprotokolle und das Betriebserhebungsdeckblatt auch im Hinblick auf den Arzneimitteleinsatz aktualisiert.
Frage 5:
Da flächendeckende Daten über die Menge der im Veterinärsektor angewendeten antimikrobiellen Wirkstoffe (Anwendungsdaten) in Österreich bisher noch nicht vorlagen, wurde 2009/2010 im Auftrag meines Ressorts von der AGES das Projekt „Methodenvergleich zur Erfassung von Antibiotikamengenströmen im Veterinärbereich in Österreich“ (Fuchs K., Obritzhauser W., 2010) durchgeführt.
Die Teilnahme an der Erfassung beruhte auf freiwilliger Basis und ergibt somit kein repräsentatives Bild (was auch nicht Ziel der Studie war), die gewonnenen Daten stellen nur einen ersten Anhaltspunkt über den Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung dar.
Im Jahr 2011 wurden die Verkaufszahlen für das Jahr 2010 im Rahmen des EU-Projekts European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption (ESVAC) durch die AGES (im Auftrag des BMG) erhoben. Sie sind auf der AGES Homepage unter http://www.ages.at/ages/gesundheit/tier/antibiotika-tiermedizin/antibiotika-vertriebsmengen/ veröffentlicht. Die Erhebung der Verkaufszahlen 2011 im Rahmen des ESVAC Projektes beginnt mit März 2012.
Um einen gesetzlichen Rahmen für eine flächendeckende Erfassung der Antibiotikamengenströme in der Veterinärmedizin zu haben, wird in meinem Ressort derzeit auf Basis des oben erwähnten Projektes eine Verordnung ausgearbeitet, mit der ein System zur Überwachung des Vertriebes und des Verbrauchs von Antibiotika eingerichtet wird (Antibiotika-Mengenströme-VO).
Quelle: Fuchs K., Obritzhauser W. (2010): Methodenvergleich zur Erfassung von Antibiotikamengenströmen im Veterinärbereich in Österreich. Forschungsreport der AGES.
Frage 6:
Es ist geplant, im Rahmen der bereits zu Frage 5 erwähnten in Ausarbeitung befindlichen Antibiotika-Mengenströme-VO den Verbrauch und den Vertrieb von Antibiotika für die Tierarten Rind, Schwein, Geflügel, Schaf, Ziege und Fische zu erfassen. Für die Nutzungsarten Milchrinder, Rindermast, Kälbermast, Schweinezucht, Schweinemast, Geflügel-Elterntiere, Junghennen, Legehennen, Hühnermast und Putenmast ist beabsichtigt, den Verbrauch von Antibiotika getrennt auszuwerten.
Als durchführende Stelle ist die AGES vorgesehen, welche auch den Entwurf eines entsprechenden Stichprobenplans sowie einen Bericht für mich erstellen soll.
Frage 7:
Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 5 ausgeführt, gibt es in Österreich - wie auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten - keine Anwendungsdaten, sondern nur Verkaufsdaten, wobei diese nicht nach Spezies (Rind, Schwein, Geflügel) und somit auch nicht nach Subgruppen wie Masttiere, Zuchttiere etc. differenziert sind.
Im oben genannten Forschungsprojekt der AGES hat auch die QGV Daten von jenen Geflügeltierärzt/innen zur Verfügung gestellt, die sich freiwillig dazu bereit erklärt haben. Die entsprechenden Auswertungen sind in einem internen Papier der AGES (Obritzhauser W., Fuchs K., 2011) dargestellt. Zu beachten bleibt, dass die Ergebnisse nicht repräsentativ für Österreich sind und nur als Anhaltspunkt gewertet werden können.
Quelle: Obritzhauser W., Fuchs K. (2011): EINSATZ VON ANTIBIOTIKA UND ANTIPARASITIKA BEIM NUTZGEFLÜGEL IN ÖSTERREICH. Aus dem Projekt : Methodenvergleich zur Erfassung von Antibiotikamengenströmen im Veterinärbereich in Österreich. Interner Report der AGES.
Frage 8:
Die QGV hat an der bereits erwähnten Studie „Methodenvergleich zur Erfassung von Antibiotikamengenströmen im Veterinärbereich in Österreich“ teilgenommen. Vier Geflügelpraxen stellten freiwillig ihre Daten aus der QGV-Datenbank über eine Schnittstelle zur Verfügung.
Die QGV-Datenbank wird derzeit auf Grund der oben angeführten Studie adaptiert, um einzelbetrieblich die Antibiotikamengenströme noch effektiver analysieren zu können und jederzeit Auswertungen bezogen auf ADD (Animal Daily Dose) und PDD (Prescribed Daily Dose) erstellen zu können. Diese Umstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Autoren der oben angeführten Studie.
Frage 9:
Durch die einzelbetriebliche Erfassung aller gesundheitsrelevanten Daten, die dann verknüpft werden können, entstehen sehr komplexe Bilder der Herden, die sinnvolle Ansätze zur Verbesserung des Herdenstatus im Sinne von Tiergesundheit, Produktivität und Wohlergehen der Tiere gewährleisten.
Durch verstärkte Datenverknüpfung zwischen Mastherden, Brütereien und Elterntierherden und deren Betreuungstierärzt/innen werden Ergebnisse der einzelnen Produktionssparten in einen Zusammenhang gesetzt. Befundergebnisse, Diagnosen und erfolgte Impfungen können im Kontext erfasst und ausgewertet werden. Entstehende Probleme und deren Zusammenhänge werden so schneller erkannt und können somit effektiver behandelt werden.
Frage 10:
Wie bereits ausgeführt, gibt es keine EU-weiten Daten/Statistiken zum Einsatz von Veterinärantibiotika. Einzelne Mitgliedstaaten veröffentlichen aber ihre Verkaufszahlen (z.B. Musch [2009] oder Moulin et al. [2008]).
Die European Medicines Agency (EMA) hat im Jahr 2011 einen Bericht zu den Trends (2005 - 2009) bei den Verkaufszahlen von Veterinärantibiotika in neun europäischen Ländern veröffentlicht. Vergleicht man diese Zahlen (unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutztierpopulationen der einzelnen Länder) mit den Verkaufszahlen 2010 in Österreich, so liegt kein Land bei den Verkaufszahlen signifikant niedriger als Österreich.
Ergänzend wird angemerkt, dass im Report 2011 der EMA auch die österreichischen Zahlen veröffentlicht werden.
Quellen:
EMA/238630/2011: Trends in the sales of antimicrobial agents in nine European countries. Report period: 2005-2009.
Musch
A (2009) GERMAP 2008. Chemotherapie Journal 18 (1): 27-30.
Moulin G, Cavalie P, Pellanne I, et al. (2008) A comparison of antimicrobial
usage in human and veterinary medicine in France from 1999 to 2005. Journal of
Antimicrobial Chemotherapy 62: 617-625.
Fragen 11a) und b):
Die Anwendung dieser Cephalosporine wurde eingeschränkt, bei Hühnern wurde die Anwendung verboten.
In Österreich sind drei Wirkstoffe dieser Substanzklassen (Ceftiofur, Cefquinom und Cephoperazon) in insgesamt 19 Tierarzneimitteln registriert. Die Tierarzneimittel sind für die Zieltierarten Rind und Schwein zugelassen; die Anwendung dieser Tierarznei-mittel erfolgt parenteral (16 Tierarzneimittel) oder intramammär (3 Tierarzneimittel).
Ceftiofur und Cefquinom werden als Breitspektrum-Antibiotika bei akuten bakteri-ellen Atemwegserkrankungen, akuter postpartaler Metritis oder bei interdigitalen Nekrobazillosen (Panaritien) eingesetzt. Der Vorteil beim Einsatz dieser Tierarzneispezialitäten besteht vor allem in der kurzen einzuhaltenden Wartezeit, die nach dem Einsatz dieser Präparate einzuhalten ist (Milch: 0 Tage).
Quelle: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13.1.2012
|
Znr |
Bezeichnung |
ATCvet |
Wirkstoff |
Anwendung |
Zieltierart |
|
800835 |
CEFENIL 50 mg/ml Pulver +Lösungsmittel |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800879 |
CEFTIOCYL 50 mg/ml Injektionssuspension für Rinder und Schweine |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800946 |
CEFTIOSAN 50 mg/ml Injektionssuspension für Schweine und Rinder XL. |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800763 |
CEVAXEL 50 mg/ml Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-lösung für Rinder und Schweine |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800938 |
CEVAXEL-RTU 50 mg/ml Injektionssuspension für Rinder und Schweine XL. |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800695 |
Eficur 50 mg/ml Ceftiofur Injektionssuspension für Schweine und Rinder |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800177 |
Excenel Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung für Tiere |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800321 |
Excenel RTU 50mg/ml Injektionssuspension für Schwein und Rind |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
EU/2/05/053/001 |
Naxcel 100 mg/ml Injektionssuspension für Schweine |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Schwein |
|
890193 |
NAXCEL 200 mg/ml Injektionssuspension für Rinder |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind |
|
800859 |
READYCEF 50 mg/ml Injektionssuspension für Schweine und Rinder XL. |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800931 |
VIRBACEF Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung für Rinder und Schweine XL. |
QJ01DD90 |
Ceftiofur |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800425 |
Cobactan 2,5% Injektionssuspension für Rinder und Schweine |
QJ01DE90 |
Cefquinom |
parenteral |
Rind, Schwein |
|
800667 |
Cobactan 4,5 % Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-lösung für Pferde und Rinder |
QJ01DE90 |
Cefquinom |
parenteral |
Rind |
|
800697 |
Cobactan IU 900 mg Suspension zur intrauterinen Anwendung für Rinder (Kühe) Cefquinom (als Cefquinomsulfat) |
QJ01DE90 |
Cefquinom |
parenteral |
Rind |
|
800673 |
Cobactan LA 7,5% Injektionssuspension für Rinder |
QJ01DE90 |
Cefquinom |
parenteral |
Rind |
|
800137 |
Peracef Euterinjektor für Tiere |
QJ51DD12 |
Cefoperazon |
intramammär |
Rind |
|
800633 |
Cobactan DC 150 mg Salbe zur intramammären Anwendung für Kühe |
QJ51DE90 |
Cefquinom Sulfat |
intramammär |
Rind |
|
800357 |
Cobactan LC Salbe zur intramammären Anwendung für Rinder (laktierende Kühe) |
QJ51DE90 |
Cefquinom Sulfat |
intramammär |
Rind |
Wie eine Analyse des Vertriebs von Antibiotika zeigt, ist die Menge der in Österreich in der Tiermedizin eingesetzten Fluorochinolone bereits derzeit nicht sehr groß.
Genaue Analysen, welche bereits geplant sind, werden zeigen, bei welchen Tierarten und in welcher Stufe der Tierproduktion der Einsatz der unter lit. a) und b) der gegenständlichen Frage angeführten Substanzen derzeit tatsächlich in relevanter Menge erfolgt. Daraus werden Managementmaßnahmen abzuleiten sein, welche auch ein Verbot des Einsatzes von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation oder Fluorochinolonen bei Nutztieren umfassen könnte, das generell oder für bestimmte Nutzungsgruppen denkbar ist. Als Maßnahmen könnten jedoch auch bestimmte Auflagen für die Anwendung, wie z.B. verpflichtende Erstellung eines Antibiogramms, festgelegt werden. Welche Maßnahmen letztlich vorgeschlagen und umgesetzt werden, hängt von den Ergebnissen der Analysen ab.
Bei Setzung von Maßnahmen ist eine entsprechende Behandlung erkrankter Tiere im Sinne des Tierschutzes unter Wahrung des Verbraucher/innenschutzes ebenfalls zu bedenken. Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von antibiotisch wirksamen Substanzen in der Tiermedizin werden derzeit von der Österreichischen Tierärztekammer in Zusammenarbeit mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien erarbeitet.