10164/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 13. März 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0016-IM/a/2012

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10390/J betreffend „die tatsächliche Einhaltung des Sonntagsöffnungsverbotes nach dem Öffnungszeitengesetz 2003“, welche die Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Aus den eingelangten Rückmeldungen der zuständigen Ämter der Landesregierungen geht hervor, dass im Jahr 2011 in 414 Fällen Anzeige wegen Verstößen gegen die öffnungszeitenrechtlichen Bestimmungen erstattet wurde, sowie dass mangels rechtlicher Relevanz keine Daten zum Ausländeranteil bei den Eigentümern der Betriebe vorliegen.

 


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Wer gegen die öffnungszeitenrechtlichen Bestimmungen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis € 1.090 zu bestrafen. Eine Häufung solcher Verwaltungsübertretungen bei ein und demselben Betrieb kann zur Einleitung eines Gewerbeentziehungsverfahrens gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 führen.