10169/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0164-II/BK/3.2/2012

 

Wien, am        . März 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 16. Jänner 2012 unter der Zahl 10299/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kinderpornografie im Internet – Zahlen 2010 und 2011" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 5900/J vom 23. August 2010 (5877/AB XXIV. GP) verwiesen. Die Ratifikation internationaler Abkommen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 2, 4, 20, 26, 27, 29 und 34:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 3 :

Nein.

Die Beantwortung der letzten Teilfrage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zur Verhinderung von Kinderporno-graphie im Internet werden die internationalen Kontakte ständig ausgebaut und erweitert. Darüber hinaus fällt die Beantwortung dieser Frage nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 6, 23 und 31:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 5900/J vom 23. August 2010 (5877/AB XXIV. GP) verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Die Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie ergibt sich aus der Auswertung der eigenen Ermittlungen sowie der ausländischen Ermittlungsbehörden. Diese Ergebnisse werden bei internationalen Tagungen durch Interpol und Europol abgeglichen und evaluiert. Weiters fließen auch Daten der privaten Meldestelle für Kinderpornographie „Stopline“, welche durch die Internet Service Providers Austria (ISPA) betrieben wird, ein. Das Bundeskriminalamt ist als Beiratsmitglied vertreten.

 

Zu Frage 8:

Keine.

 

Zu Frage 9:

Nein.

Die technische Komplexität in diesem Deliktsbereich würde enorme budgetäre Ausgaben erfordern. Bei Bedarf können Studien von ausländischen Behörden herangezogen werden.

 

Zu Frage 10:

Die Schätzungen belaufen sich auf ca. 200 bis 250 unterschiedliche Webseiten, welche über  ca. 700 bis 900 URL´s (Adressen im Internet) aufgerufen werden können.


Zu Frage 11:

Erfahrungsgemäß stehen in den USA, in Deutschland und in den Niederlanden die meisten Server, die kinderpornographisches Material im Internet anbieten.

 

Zu Frage 12:

Nein.

 

Zu Frage 13:

Filesharing-Netzwerke, Newsgroups, Tauschbörsen und Internet-Chats spielen in der Ver-breitung von Kinderpornographie im Internet eine immer größere Bedeutung.

 

Zu Frage 14:

Entfällt auf Grund der Beantwortung zu Frage 14.

 

Zu Frage 15:

Durch Ergreifung sämtlicher Maßnahmen, welche den Strafverfolgungsbehörden durch gesetzliche Bestimmungen eingeräumt werden.

 

Zu den Fragen 16, 17, 28 und 33:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 18:

Im Jahre 2010 wurden 315, im Jahre 2011 502 Strafanzeigen wegen § 207a Strafgesetz-buch (Pornographische Darstellungen Minderjähriger) erstattet. Die Anzeigen wurden den zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt.

Die Art der Erledigung dieser Strafanzeigen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 19:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 5900/J vom 23. August 2010 (5877/AB XXIV. GP) verwiesen.

Im Übrigen fällt die Erteilung von Rechtsauskünften nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.


Zu den Fragen 21, 22, 47 bis 51 und 54:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu Frage 24:

Es liegen keine negativen Erfahrungen zur Amtshilfe mit anderen EU-Mitgliedsstaaten im Bezug auf die Bekämpfung von Kinderpornographie vor.

 

Zu Frage 25:

Jahr:

2010

2011

Hinweise:

3938

2589

verwertbar:

2877

1532

 

Zu Frage 30:

Die zu setzenden Maßnahmen richten sich nach der jeweils national gültigen Rechtslage.

 

Zu Frage 32:

Die Zusammenarbeit beim Kampf gegen die Kinderpornographie mit Drittstaaten funktioniert großteils friktionsfrei. In den USA und Russland gibt es eine direkte Ansprechstelle. In Thailand läuft die Zusammenarbeit aufgrund des seit 1. Jänner 2011 vor Ort befindlichen Verbindungsbeamten des Bundesministeriums für Inneres ausgezeichnet. Mit den restlichen Ländern wird im Wege von Interpol korrespondiert.

 

Zu Frage 35:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 5900/J vom 23. August 2010 (5877/AB XXIV. GP) verwiesen.

Im Übrigen fällt die Erteilung von Rechtsauskünften nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

 

Zu Frage 36:

Ja.

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.

 

Zu Frage 37:

Anlassbedingt finden Gespräche auf internationaler Ebene sowie auch mit den USA statt.


Zu den Fragen 38 bis 41:

Entsprechende Informationen liegen nicht vor. Im Übrigen fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 42:

Nein.

 

Zu den Fragen 43 bis 46:

Entfallen auf Grund der Beantwortung zu Frage 43.

 

Zu Frage 52:

Positiv.

 

Zu Frage 53:

Österreich ist nicht Mitglied der „European Financial Coalition“. Da bisher bereits die Zusammenarbeit anlassbedingt erfolgt, erscheint das Erfordernis einer Vollmitgliedschaft derzeit nicht vordringlich.

 

Zu Frage 55:

Österreich beteiligte sich an der gemeinsamen Operation mit Europol namens „IKARUS“ und wurde gegen 19 Verdächtige ermittelt. Es erfolgten keine Festnahmen sondern Anzeigen auf freiem Fuß.