1017/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0070-I/4/2009                                                  Wien, am 14. April 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Februar 2009 unter der Nr. 1095/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leistungsansprüche der römisch-katholischen Kirche gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø         Gibt es gemäß dem Konkordat Leistungsansprüche, die Ihr Ressort gegenüber der römisch-katholischen Kirche zu entrichten hat?

Ø         Wenn ja, welche Leistungsansprüche sind dies (Bitte um separate Anführung der Zahlungen, ihrer Adressaten, ihrer Höhe, ihrer Zweckmäßigkeit)?

 

Das Bundeskanzleramt hat aufgrund des Konkordats keine Leistungen gegenüber der römisch-katholischen Kirche zu entrichten.

 

Zu Frage 3:

Ø         Wie hoch sind die regelmäßigen (monatlichen, jährlichen) Zahlungen, die ihr Ressort gegenüber der römisch-katholischen Kirche aufzubringen hat?

 

Das Bundeskanzleramt hat derzeit keine Zahlungen an die römisch-katholische Kirche aufzubringen.

 

Zu Frage 4:

Ø         Fallen die Zahlungen von Gehaltsäquivalenten für 1250 Bedienstete der rö­misch-katholischen Kirche, die vom Staat aufzubringen sind, in Ihr Ressort?

 

Das Bundeskanzleramt leistet keine derartigen Zahlungen an die römisch-katholi­sche Kirche.

 

Zu Frage 5:

Ø         Welche sonstigen, über die oben erwähnten Leistungsansprüche hinaus gebun­dene Zahlungen hat Ihr Ressort in den letzten fünf Jahren an die römisch-katho­lischen Kirche in Österreich geleistet?

 

In den letzten fünf Jahren hat das Bundeskanzleramt folgende Förderungen an die römisch-katholische Kirche und ihr zugeordneten Organisationen geleistet:

 

Der Österreichischen Bischofskonferenz für die Durchführung

des mitteleuropäischen Katholikentages 2004:                                         €      1.025.000,--

 

Der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feierlichkeiten

zum Jubiläumsjahr 850 Jahre Mariazell im Jahr 2007:                               €    1.405.000,--

 

Der Katholischen Jugend Österreich für das Projekt

„72 Stunden ohne Kompromiss“

Im Jahr 2004:                                                                                                   €            4.000,--

Im Jahr 2006:                                                                                                   €          12.000,--

Im Jahr 2008:                                                                                                   €          15.000,--

 

Der römisch-katholischen Kirche für die Restaurierung der Santa Maria

dell`Anima Kirche in Rom im Jahr 2006:                                                      €          85.000,--

 

Den Benediktinern für die Renovierung der Alten- und Kranken-

station der Benediktiner Abtei Seckau

Im Jahr 2003:                                                                                                   €       100.000,--

Im Jahr 2007:                                                                                                   €          10.000,--

 

Der Diözese Graz-Seckau zur Förderung der International Summer

School im Jahr 2006:                                                                                      €            2.500,--


Zu Frage 6:

Ø         Ist Ihrem Ressort bekannt, wie hoch die von den Ländern und Gemeinden in den letzten fünf Jahren an die römisch-katholische Kirche geleisteten Zahlungen sind? Wenn ja, wie hoch sind diese?

 

Dem Bundeskanzleramt ist nicht bekannt, wie hoch die von den Ländern und Ge­meinden in den letzten fünf Jahren an die römisch-katholische Kirche geleisteten Zahlungen sind.