10178/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0089-III/5/a/2012
Wien, am . März 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
17. Jänner 2012 unter der Zahl 10313/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Einstellung des Asylverfahrens“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 5:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 2:
319 (Abfragestichtag 20. Jänner 2012).
Zu den Fragen 3 und 4:
Wenn ein Asylwerber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und sein Aufenthalt durch die Behörde nicht leicht feststellbar ist, wird das Asylverfahren gemäß § 24 AsylG 2005 eingestellt und allenfalls ein Festnahmeauftrag gemäß § 26 AsylG 2005 erlassen.