10178/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/0089-III/5/a/2012

Wien, am     . März 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
17. Jänner 2012 unter der Zahl 10313/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einstellung des Asylverfahrens“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 5:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 2:

319 (Abfragestichtag 20. Jänner 2012).

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Wenn ein Asylwerber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und sein Aufenthalt durch die Behörde nicht leicht feststellbar ist, wird das Asylverfahren gemäß § 24 AsylG 2005 eingestellt und allenfalls ein Festnahmeauftrag gemäß § 26 AsylG 2005 erlassen.