1018/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0081-I/4/2009 Wien, am 14. April 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. März 2009 unter der Nr. 1307/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 6:
Ø Wann wurde seit dem Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2007 der halbjährliche Bericht über die laufende Entwicklung bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen im Bundesdienst jeweils vorgelegt?
Ø Wann wird der nächste halbjährliche Bericht über die laufende Entwicklung bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen im Bundesdienst vorgelegt?
Eingangs weise ich darauf hin, dass mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18.12.2008, BGBl. II Nr. 479, „Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten“ in die Zuständigkeit der Bundesministerin im Bundeskanzleramt übertragen wurden. Ungeachtet dessen beantworte ich diese Fragen (und die Frage 2) wie folgt:
Die halbjährlichen Berichte über die laufende Entwicklung bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen im Bundesdienst wurden im Ministerrat am 21. November 2007, 21. Mai 2008 sowie am 12. November 2008 beschlossen.
Es ist geplant, den nächsten halbjährlichen Bericht Ende April/Anfang Mai 2009 vorzulegen.
Zu Frage 2:
Ø Welchen Inhalt hatten die halbjährlichen Berichte jeweils?
In Umsetzung des Ziels, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Bund zu forcieren, soll gewährleistet werden, dass die Bundesverwaltung auch weiterhin eine Vorbildrolle bei der Integration von Menschen mit Behinderung einnimmt. Die halbjährlichen Berichte an den Ministerrat dokumentieren eine durchwegs positive Entwicklung.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ø Inwieweit wurde mit Stichtag 31.12.2008 die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt? (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)
Ø Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Bediensteten mit Behinderungen mit Stichtag 31.12.2008 gegenüber dem Wert zum Stichtag 1. April 2007 erhöht werden?
Ø Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Behinderten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % in Ihrem Ressort seit dem Stichtag 1. April 2007 bis zum Stichtag 31.12.2008 erhöht werden?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1308/J durch die zuständige Bundesministerin für Frauen und öffentlicher Dienst.