10188/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0122-III/5/a/2012
Wien, am . März 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. Jänner 2012 unter der Zahl 10346/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ankerkinder“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2011 stellten 1.136 unbegleitete minderjährige Fremde einen Asylantrag.
Zu Frage 2:
2011 waren die Top 3 Nationen unbegleiteter minderjähriger Fremder Afghanistan, Pakistan und Somalia.
Zu den Fragen 3, 4 und 7:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Nach § 18 Abs. 2 AsylG 2005 ist dem Fremden, wenn es ihm nicht gelingt, ein behauptetes Verwandtschaftsverhältnis durch unbedenkliche Urkunden oder sonstige geeignete und gleichwertige Bescheinigungsmittel nachzuweisen, durch das Bundesasylamt auf sein Ver-langen und auf seine Kosten die Vornahme einer DNA-Analyse zu ermöglichen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Auch im Jahr 2010 haben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge um internationalen Schutz in Österreich angesucht und kam es in Folge in bestimmten Fällen zu Familienzu-sammenführungen. Entsprechende Statistiken werden jedoch nicht geführt.
Zu Frage 10:
Derzeit wird geprüft, wie andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit der Entwicklung umgehen und soll dann eine gemeinsame europäische Vorgangsweise ge-funden werden.