10191/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0246-II/2012

Wien, am         . März 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am 18. Jänner 2012 unter der Zahl 10358/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bestellungen von mehreren Polizeibeamten bei einem rechtsextremen Versandhaus“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein.

 

Zu den Fragen 3, 14 und 15:

Die Grundsätze der IKT-Nutzung sind  im § 79d Beamten-Dienstrechtsgesetz sowie der Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommuni-kationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKT-Nutzungsver-ordnung – IKT-NV), BGBl. II Nr. 281/2009, geregelt. Demnach ist die Nutzung der für den Dienstbetrieb zur Verfügung stehenden IKT-Infrastruktur für private Zwecke im einge-schränkten Ausmaß zulässig, jedoch darf sie u.a. dem Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht schaden.


Zu den Fragen 4 bis 7:

In jenen Fällen, in denen Verdachtsmomente auf ungerechtfertigte private Benutzung des dienstlichen Mailservers vorlagen, wurden Erhebungen getätigt.

 

Zu Frage 8:

Die Exekutivbeamten versehen exekutiven Außendienst in österreichischen Polizei-inspektionen. 

 

Zu Frage 9:

Die Aufnahme und Bearbeitung eines zur Kenntnis gelangten Verdachtes einer Straftat gehört zur dienstlichen Aufgabe jedes Exekutivbeamten (Verfolgungspflicht, Legalitäts-prinzip).

 

Zu Frage 10:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu den Fragen 11 bis 13, und 16 bis 22:

Sämtliche Erhebungen zum geschilderten Sachverhalt sind abgeschlossen. Aus daten-schutzrechtlichen Gründen wird von einer weitergehenden Beantwortung Abstand ge-nommen werden.