10196/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0001-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am 14. März 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 18. Jänner 2012 unter der Nr. 10323/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Verfolgung ausländischer Verkehrssünder gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Welche gegenwärtigen Probleme gibt es aus der Sicht Ihres Ministeriums bei der Verfolgung ausländischer Verkehrssünder?

Ø  Welche konkreten Maßnahmen sind von Seite Ihres Ministeriums angedacht, um diese gegenwärtigen Probleme zu beheben?

Ø  In welchem Zeitraum wird das erfolgen?

 

 

Um ausländische VerkehrssünderInnen verfolgen zu können, ist die Ermittlung des/der FahrzeughalterIn notwendig. Erst wenn diese/r bekannt ist, kann die Behörde gezielte Verfolgungshandlungen setzen.


Seit Kurzem gibt es die Richtlinie 2011/82/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte, ABl. L Nr. 288, an deren Umsetzung bereits gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres gearbeitet wird.

Durch die Richtlinie wird es dann möglich sein, zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verfolgung bestimmter Verkehrsdelikte die Daten von FahrzeughalterInnen/ ZulassungsbesitzerInnen EU-weit automatisiert auszutauschen. Die Behörden sind dann in der Lage, den so ermittelten FahrzeughalterInnen sofort eine Anonymverfügung zu übermitteln bzw. diese nach dem/der tatsächlichen FahrzeuglenkerIn zu befragen.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Gibt es andere europäische Mitgliedsstaaten, die im Bereich der Verfolgung ausländischer Verkehrssünder als Modell dienen?

Ø  Wenn ja, welche?

 

 

Nein.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Ist von Seite Ihres Ministeriums angedacht, die Verfolgung ausländischer Verkehrssünder auf bestimmte Delikte zu beschränken?

Ø  Wenn ja, warum?

Ø  Wenn ja, auf welche Delikte soll konkret beschränkt werden?

 

 

Die Delikte für den automatisierten Informationsaustausch der FahrzeughalterInnendaten sind in der Richtlinie 2011/82/EU erfasst.