10196/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
|
|||||||||||||||
Wien, am 14. März 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 18. Jänner 2012 unter der Nr. 10323/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Verfolgung ausländischer Verkehrssünder gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Welche gegenwärtigen Probleme gibt es aus der Sicht Ihres Ministeriums bei der Verfolgung ausländischer Verkehrssünder?
Ø Welche konkreten Maßnahmen sind von Seite Ihres Ministeriums angedacht, um diese gegenwärtigen Probleme zu beheben?
Ø In welchem Zeitraum wird das erfolgen?
Um ausländische VerkehrssünderInnen verfolgen zu können, ist die Ermittlung des/der FahrzeughalterIn notwendig. Erst wenn diese/r bekannt ist, kann die Behörde gezielte Verfolgungshandlungen setzen.
Seit Kurzem gibt es die Richtlinie 2011/82/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte, ABl. L Nr. 288, an deren Umsetzung bereits gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres gearbeitet wird.
Durch die Richtlinie wird es dann möglich sein, zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verfolgung bestimmter Verkehrsdelikte die Daten von FahrzeughalterInnen/ ZulassungsbesitzerInnen EU-weit automatisiert auszutauschen. Die Behörden sind dann in der Lage, den so ermittelten FahrzeughalterInnen sofort eine Anonymverfügung zu übermitteln bzw. diese nach dem/der tatsächlichen FahrzeuglenkerIn zu befragen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Gibt es andere europäische Mitgliedsstaaten, die im Bereich der Verfolgung ausländischer Verkehrssünder als Modell dienen?
Ø Wenn ja, welche?
Nein.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Ø Ist von Seite Ihres Ministeriums angedacht, die Verfolgung ausländischer Verkehrssünder auf bestimmte Delikte zu beschränken?
Ø Wenn ja, warum?
Ø Wenn ja, auf welche Delikte soll konkret beschränkt werden?
Die Delikte für den automatisierten Informationsaustausch der FahrzeughalterInnendaten sind in der Richtlinie 2011/82/EU erfasst.