10197/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0002-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am 8. März 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 18. Jänner 2012  unter der Nr. 10324/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der Strafverfolgung ausländischer Verkehrssünder  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 6 und 7:

Ø  Mit welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestehen derzeit Abkommen, nach denen die Strafverfügung für Verkehrssünder vollstreckt werden kann?

Ø  Sofern nicht mit allen solche Abkommen bestehen, warum mit diesen nicht?

Ø  Gibt es ein Zeitfenster, in dem zumindest mit allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union solche Abkommen geschlossen sein sollen?

Ø  Wenn ja, in welchem Zeitraum soll das passieren?


Zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt der Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, ABl. Nr. L 76 vom 22.03.2005 S 16. Dieser Rahmenbeschluss ist in Österreich durch das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG, BGBl. I Nr. 3/2008 umgesetzt.

 

 

Zu den Fragen 3, 4, 8 und 9:

Ø  Mit welchen Drittstaaten Europas bestehen derzeit Abkommen, nach denen die Strafverfügung vollstreckt werden kann?

Ø  Sofern nicht mit allen solche Abkommen bestehen, warum mit diesen nicht?

Ø  Gibt es ein Zeitfenster, in dem mit allen Drittstaaten Europas solche Abkommen geschlossen sein sollen?

Ø  Wenn ja, in welchem Zeitraum soll das passieren?

 

 

Regelungen über Verwaltungsstrafverfahren und die Vollstreckung von Strafbescheiden sowie der Abschluss internationaler Abkommen in diesen Bereichen fallen nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche weitere Vorgehensweise in dieser Hinsicht ist von Seite Ihres Ministeriums beabsichtigt?

 

 

Seit Kurzem gibt es die Richtlinie 2011/82/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte, an deren Umsetzung bereits gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres gearbeitet wird.

 

Dadurch wird es möglich sein, zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verfolgung bestimmter Verkehrsdelikte die Daten von FahrzeughalterInnen/ZulassungsbesitzerInnen EU-weit automatisiert auszutauschen. Die Behörden sind dann in der Lage, den so ermittelten FahrzeughalterInnen sofort eine Anonymverfügung zu übermitteln bzw. diese nach dem/der tatsächlichen FahrzeuglenkerIn zu befragen.