10199/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 18. Jänner 2012 unter der Nr. 10336/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sonderpreisangebote der ÖBB gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Sind Sie der Meinung, dass Empfehlungen des Rechnungshofes aus 2010 auch noch 2011 Gültigkeit haben?
Ø Wenn nein, weshalb nicht und haben Sie dazu Rücksprache mit dem RH gehalten?
So ferne Empfehlungen des Rechnungshofes zweckmäßig und möglich sind, dann haben diese Empfehlungen immer die Berechtigung, umgesetzt zu werden, unabhängig von Kalenderjahren. Oft dienen die erstellten Analysen sowohl dem bmvit als auch der ÖBB als wertvolle Anregung.
Zu den Fragen 3 bis 10 sowie 20 und 21:
Ø Wenn ja, ist Ihnen bekannt, dass die ÖBB im Jahr 2011 trotz massivster Kritik des RH die verwirrende Form unterschiedlichster Sonderangebote und Sonderaktionen sogar noch verstärkt fortgesetzt haben und dabei offensichtlich entgegen den Vorgaben des RH agieren?
Ø Wenn ja, was haben Sie unternommen, um die ÖBB auf die Einhaltung der RH Ergebnisse hinzuweisen?
Ø Wieso haben Sie als Eigentümer der ÖBB zugelassen, dass RH-Ergebnisse ohne nachhaltige Berücksichtigung im Raum stehen bleiben?
Ø Wenn nein, wer sind die Eigentümervertreter, die Sie entsandt haben und haben Sie diesen nicht den klaren Auftrag gegeben, dass vom RH kritisierte Probleme abzustellen statt fortzusetzen sind?
Ø Wurden Sie von diesen Eigentümervertretern in den ÖBB Aufsichtsräten über fortgesetzte und erweiterte Sonderaktionen der ÖBB trotz harscher RH-Kritik ausreichend informiert?
Ø Wenn ja, wer hat Sie wann informiert und was haben Sie aufgrund der Information unternommen, um die RH-Empfehlungen zur Umsetzung zu bringen?
Ø Wenn nein, haben Sie kein System in Ihrem Kabinett, um nach RH-Kritik weitere Auswüchse zumindest sofort zu erkennen und abzustellen bzw. ihre Eigentümervertreter dazu zu verpflichten?
Ø Wurde die Ihrerseits bestellten Eigentümervertreter durch die zuständigen Managementorgane der ÖBB Personenverkehr AG und ÖBB Holding AG umfassend und unter Darlegung der gezielten Abweichung von Vorgaben des RH über die einzelnen Sondertarif- und Sonderaktionsplanungen informiert?
Ø Haben Sie eine Erklärung dafür, dass innerhalb von knapp 2 Jahren nach der Kritik des RH das Angebot an Sonderpreisprodukten nicht deutlich reduziert wurde und zum Teil sogar zusätzliche Sonderaktionen gestartet wurden?
Ø Sind Sie der Meinung, dass das zuständige Management in den ÖBB (Holding) und der ÖBB PV AG tragbar ist, wenn so vorsätzlich entgegen RH-Weisungen das Unternehmensergebnis gefährdet wird?
Die ÖBB-PV AG ist nach dem Aktienrecht vom Vorstand nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen. Der Vorstand hat entsprechende Entscheidungen zu treffen und zu verantworten. Diesbezügliche Weisungen kann es weder von mir noch seitens des Rechnungshofes geben.
Zu Frage 11:
Ø Welche Informationen wurden seitens der Vorstände der ÖBB Personenverkehr AG und der ÖBB Holding AG an die Aufsichtsräte übermittelt und sind diese mit allen vom RH geforderten Belegen und Vorabanalysen vorgelegt worden, um Fehler auf Kosten der Steuerzahler bei ÖBB Sonderaktionen nach den RH früher kritisierten Ansätzen ausnahmslos zu vermeiden?
Die Aufsichtsräte sind nach Aktienrecht weisungsfrei, ungebunden und nehmen ihre Verantwortung persönlich war.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Ø Sind Sie bereit, alle Informationen zu jeder Sonderaktion und Sonderpreisgestaltung der ÖBB zu den ÖBB Aktionen und Sonderpreisen 2011 und insbesondere deren Rechtfertigung aufgrund der Prüfungsergebnisse gemäß oben angeführten RH Berichts dem Parlament vorzulegen?
Ø Wenn ja, sind Sie bereit, diese Prüfung noch im Jänner 2012 starten zu lassen, mit dem Ziel, Ergebnisse spätestens bis Ende März 2012 zu erhalten, um Schaden im Falle fortgesetzter Missachtung der RH-Anleitungen zumindest kurzfristig abzustellen?
Ø Wenn nein, wie begründen Sie diese Haltung – haben Sie kein Interesse, den RH-Empfehlungen zur Durchsetzung zu verhelfen?
Dazu darf ich festhalten, dass die ÖBB-Personenverkehr AG im Zuge der Liberalisierung des schienengebundenen Personennahverkehrs im Wettbewerb mit Drittanbietern steht. Die Erfahrungswerte und internen Daten der ÖBB-Personenverkehr AG stellen in diesem Zusammenhang einen hohen Wert dar. Die Weitergabe interner Firmendaten ist sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, so ferne diese Daten zum Nutzen Dritter – und somit zum Nachteil der ÖBB-Personenverkehr AG – eingesetzt werden könnten.
Laut ÖBB hat der Rechnungshof im Juli 2011 über den aktuellen Umsetzungsstand der Empfehlungen nachgefragt und war mit den Antworten offenbar zufrieden, sodass keine Empfehlungen geäußert wurden. Den Empfehlungen des Rechnungshofs wird daher offensichtlich – soweit zweckmäßig und technisch möglich – seitens der ÖBB entsprochen.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Ø Kennen Sie folgende Aktionen/Sondertarife: ÖBB Senioren Tagesticket um 19.- vom 11.7.-11.8.2011; ÖBB Senioren Monatsticket um 59.- vom 11.7.-11.8.2011 und wissen Sie, dass die ÖBB hier für Oft- und Wenigreisende gleichzeitig eine Aktion gestartet haben, was an sich den RH-Weisungen entgegen steht?
Ø Kennen Sie die zusätzliche Aktion mit ÖBB Senioren Tagesticket um 19.- vom 2.11.-1.12.2011; ÖBB Senioren Monatsticket um 59.- vom 2.11.-1.12.2011 und wissen Sie dass die ÖBB hier für einen extrem kurzen Zeitraum der Nutzung eine zusätzliche Aktion gestartet haben und noch 3 Wochen vor Ende der Aktion voll werben?
Ø Kennen Sie die ÖBB Sommerticket Aktion 2.7.-11.9.2011 um 39.- für Jugendliche unter 20 und 69.- für <26 Jährige?
Ø Kennen Sie die 9.- Euro-Aktion der ÖBB und wissen Sie, dass hier nur 150 km Reiseweite die Basis für die Kaufmöglichkeit dieses Sonderangebotes sind?
Ø Kennen Sie nachfolgende auszugsweise Liste an Sondertarifkategorien lt. ÖBB Tarifbestimmungen, die praktisch die gesamte Vielfalt an Sondertarifen nebst obigen Sonderaktionen darstellt, wie sie im oben angeführten RH-Bericht massiv kritisiert wurde und derzeit schon deutlich reduziert sein sollte seitens ÖBB, würde dort den Empfehlungen des RH auch nur ansatzweise entsprochen:
· Nationale Sondertarife (Sonderangebote)
o EVENTticket
o Fahrradmitnahme Tirol
o Kombinierter Tarif ÖBB - Privatbahnen
o NÖcard-Ticket
o ÖBB - Kombitickets
o ÖBB Kombiticket Bahn - Ahoi Linz - Passau - Linz
o ÖBB Kombiticket Bahn - Ahoi Linz - Grein/Melk
o ÖBB Pauschalpreistickets OÖ
o ÖBB Senioren Thermenticket OÖ
o ÖBB Senioren-Ticket
o ÖBB Wachau-Ticket Bahn-Schiff-Stift Melk
o Österreich Bahn Kurierpaket (ÖBK)
o Pendler - Ticket - Wien
o Regionales Angebot Salzkammergut Erlebnis-Card
o SparSchiene Österreich
o Städtetourismus
o Wedelweiss-Ticket
· Internationale Tarife
o Brenner Kooperationsverkehr ÖBB-DB
o Globalpreis Österreich - Italien via Tarvis
o InterCity Bus Italien
o SCIC-EWT (Besondere Internationale Beförderungsbedingungen Ost - West)
o SparSchiene Direktverbindungen (EPA)
o SparSchiene (TEE)
o TEE - Preissystem (ÖBB, DB, SBB)
· Internationale Sondertarife (Sonderangebote)
o Ausflugsticket Prag/Budapest
o Rail inclusive Tours (RIT)
o Werdenfels-Ticket
· SparSchiene Angebote
o SparSchiene Direktverbindungen (EPA)
o SparSchiene (TEE)
o SparSchiene Osteuropa
o SparSchiene Österreich
· EURegio Angebote
o EURegio-Ticket
o ÖBB Slowenien-Ticket
· Internationale Passangebote
o Central Europe Triangle Pass
o Eurail-Pass
o Eurail Austria-Pass
o European Eastpass (EEP)
o Eurail Regionalpässe
o InterRail
Die Tarifangebote der ÖBB-PV AG sind auf der Homepage der ÖBB veröffentlicht.
Zu Frage 22:
Ø Sind Sie auch der Meinung, dass nur ein umfassendes neues Vertriebssystem mit einheitlichen Preisen in allen ÖBB Vertriebskanälen und Bestpreisfunktion (wie im oben angeführten RH-Bericht von den ÖBB angekündigt) die Grundlage für erweiterte und optimierte Sonderaktionen sein kann?
Es ist richtig, dass ein einfaches Vertriebssystem mit einheitlichen Preisen den Zugang der Fahrgäste zum System öffentlicher Verkehr erleichtert und daher grundsätzlich zu begrüßen ist. Dieser Weg wird im Nahverkehr in den Verkehrsverbünden beschritten. In den jeweiligen Verkehrsverbünden sind alle wesentlichen Nahverkehrsunternehmen, so auch die ÖBB-PV AG vertreten.
Es muss aber auch festgestellt werden, dass die ÖBB-PV AG im Fernverkehr im Wettbewerb steht. Dabei obliegt es dem Unternehmen sich im Wettbewerb unter anderem beim Preis zu positionieren und flexibel mit kreativen Angeboten auf Nachfragesituationen zu reagieren. Dies entspricht auch seit vielen Jahren der Vorgangsweise in anderen Branchen mit starkem Wettbewerb.