10200/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am        März 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0018-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10319/J vom 18. Jänner 2012 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

 

Entwicklung der Zahl der Disziplinarverfahren in den Jahren 2010, 2011 und 2012:

2010:   10 Fälle      §§ 43, 44, 47 und 91 BDG 1979                                                            16.416,62 Euro

2011:   22 Fälle      §§ 35, 38, 41, 43, 44, 47, 48, 51, 52, 56, 79, 91 und BDG 1979               20.673,83 Euro

2012:     3 Fälle      §§ 43, 43a, BDG 1979                       

Die Entwicklung im heurigen Jahr scheint im Mehrjahresvergleich nicht abzuweichen.

 

Die erwarteten Einnahmen der Geldbußen aus Disziplinarverfahren werden in der Form budgetiert, dass seit Jahren der Betrag von 60.000 Euro jährlich fortgeschrieben wird.

 

Für die Jahre 2010 und 2011 betrug der gesamte VA-Ansatz 1/15226 jährlich 250.000 Euro. Davon waren jeweils 60.000 Euro für erwartete (zweckgebundene) Einnahmen aus Geldbußen budgetiert, wogegen an tatsächlichen Einnahmen aus diesem Titel im Jahr 2010 16.416,62 Euro und im Jahr 2011 20.673,83 Euro zu verzeichnen waren. Wie in den Vorjahren wurden auch für 2012 die erwarteten (zweckgebundenen) Einnahmen aus Geldbußen mit 60.000 Euro in dem genannten VA-Ansatz budgetiert. Wie hoch die Einnahmen aus Geldbußen im Jahr 2012 sein werden, lässt sich derzeit noch nicht konkret

abschätzen, sie dürften jedoch aller Voraussicht nach dem langjährigen Durchschnitt entsprechen.

 

Zusammenfassend darf ich festhalten, dass die Beträge der tatsächlichen (zweckgebundenen) Einnahmen aus Geldbußen in aller Regel unter den erwarteten liegen und auch nur einen relativ geringen betragsmäßigen Anteil an der Gesamtdotierung des VA-Ansatzes 1/15226 haben (ca. 10 Prozent).

 

Aufgrund der Budgetdaten lässt sich somit die Ausweitung der Geldbußen aus Disziplinarverfahren in der angesprochenen Form nicht nachvollziehen. Die Steigerung der Einnahmen aus Disziplinarstrafen von 2010 auf 2011 betrug beispielsweise nur etwa 25 Prozent.

 

Die Abbildung der „Disziplinarstrafen“ und der damit zusammenhängenden sozialen Betreuungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung bei den VA-Ansätzen 1/15226 und 2/15200 (siehe dazu auch die Beantwortung zur Frage 2. der zitierten Budgetanfrage).

 

Ausgabenseitig ist in diese zweckgebundene Gebarung jedoch nicht der gesamte
VA-Ansatz 1/15226, sondern nur die Finanzposition (FiPos) 1/15226/7662/001 eingebunden.

Denn aufgrund der Technik der zweckgebundenen Gebarung, wonach zweckgebundene Ausgaben nur nach Maßgabe der zweckgebundenen Einnahmen getätigt werden können, sind ausschließlich die Budgetdaten der FiPos 1/15226/7662/001 und der FiPos 2/15200/8810/000 in Relation zu stellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.