10207/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am    Februar 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0009-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10351/J vom 18. Jänner 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 5.:

Die Erklärungen zur Arbeitnehmerinnenveranlagung und Arbeitnehmerveranlagung (L1‑Formular) 2010 und 2011 sowie die dazugehörigen Beilagen (Formular L1k und L1i) und Belege werden mittels gesicherten Transports zur Bundesrechenzentrum GesmbH als Dienstleister des Bundes zur Digitalisierung verbracht. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende leistungsstarke Infrastruktur aufgebaut. Nur jene Unterlagen, die nicht digitalisiert werden können und daher grundsätzlich auch von den Finanzämtern nicht an die Scanstelle zu übermitteln wären werden an die Finanzämter zur herkömmlichen Bearbeitung retourniert.

 


Zu 4.:

In der Region Wien werden die zu digitalisierenden Unterlagen durch die Bundesrechenzentrum GmbH von den einzelnen Finanzämtern abgeholt. In allen anderen Bundesländern erfolgt der Transport durch die Österreichische Post AG in besonderen versiegelten Transportbehältern, die eine nachweisliche Abholung und Lieferung ermöglichen. Der Transport kann als verlust- und datensicher eingestuft werden.

 

Zu 6.:

In Wien ist der Prozess zur Digitalisierung bereits seit Jänner 2011 beginnend für die Erklärungen zur Arbeitnehmerinnenveranlagung und Arbeitnehmerveranlagung 2010 eingerichtet. Seit 2.1.2012 gilt diese Vorgangsweise für ganz Österreich.

 

Zu 7.:

Das Projekt wurde 2011 gestartet und zunächst schrittweise nur für die Finanzämter Wien und nur mit den Formularen für die Arbeitnehmerinnenveranlagung und Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2010 (L1 2010) ausgerollt. Es wurden im ersten Jahr in Summe 207.452 Anträge mit insgesamt 1.153.987 Seiten digitalisiert und den Finanzämtern zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

 

Im Jahr 2012 erhöht sich die Anzahl drastisch, zumal die zentrale Digitalisierung auf alle Finanzämter Österreich ausgeweitet wurde. Nach bisherigen Erfahrungen aus den Vorjahren ist für das gesamte Kalenderjahr 2012 mit etwa 1,5 Millionen Anträgen zu rechnen.

 

Zu 8.:

Die Kosten für den Transport der Anträge aus dem Raum Wien belaufen sich auf etwa € 32.000,-- pro Jahr, für jenen aus dem restlichen Bundesgebiet auf etwa € 160.000,--. Die Kosten für den eigentlichen Scanprozess betragen € 570.000,--.

 

Zu 9.:

Die Erklärungsdaten sowie das Bild der Erklärung stehen in längstens 48 Stunden ab Abholung in den Finanzanwendungen zu Verfügung. Durch den Wegfall einiger Arbeitsschritte (manuelle Datenerfassung durch das Finanzpersonal) und die automatisierte Bescheiderstellung sind in 22% der Fälle die Durchlaufzeiten für auf Papier eingebrachte Arbeitnehmerinnenveranlagung und Arbeitnehmerveranlagung wesentlich beschleunigt worden.


Zu 10.:

Bislang sind keine Unterlagen in Verlust geraten.

 

Zu 11.:

Die Einrichtung und der Betrieb von dezentralen Geräten mit den entsprechenden Eigenschaften je Standort verursachen wesentlich höhere Anschaffungs- und Investitionskosten als die gewählte zentrale Variante. So wäre pro Standort jeweils zumindest ein Hochleistungsscanner mit eigener Wartung, ein Scan Client, ein Validierungs Client, sonstige Geräte (Schneidemaschine, Kanzleimaterial, Barcodeetikettendrucker etc.) und auch entsprechend geschultes Personal erforderlich. Dies bedeutet allein für die Scangeräte eine Investition von etwa 2 Millionen Euro. Ein Abweichen von der derzeit benutzten Qualität der Geräte ließe einen erhöhten Wartungsaufwand, der naturgemäß vor Ort anfällt, sowie ein überdurchschnittliches Anwachsen von Fehlern durch die Bedienung erwarten. Auch erfordert diese Lösung eine hohe Netzwerk/Leitungsbandbreite. Diese Bandbreite muss dann je Finanzamtsstandort zur BRZG Wien zur Verfügung gestellt werden.

 

Ein weiterer Vorteil der zentralen Variante wird darin gesehen, das Prozessoptimierungen und Prozessanpassungen lediglich einmal (weil zentral) durchgeführt werden müssen. Damit kann die Umsetzung inklusive der damit verbundenen Schulungsmaßnahmen für das Scanning-Personal wesentlich effizienter und rascher bewerkstelligt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.