10209/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0016-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10357/J vom 18. Jänner 2012 der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Höhe der Haftungen der einzelnen Bundesländer und Gemeinden betragen laut den Rechnungsabschlussdaten 2010 in Mio. Euro:
|
Länder (mit Wien): Haftungen |
|||
|
ohne Kreditinst. |
für Kreditinstitute |
Summe |
|
|
Burgenland |
665,3 |
2.800,0 |
3.465,3 |
|
Kärnten |
2.047,1 |
18.822,2 |
20.869,4 |
|
Niederösterreich |
6.033,8 |
5.910,8 |
11.944,5 |
|
Oberösterreich |
1.931,6 |
3.580,0 |
5.511,6 |
|
Salzburg |
1.375,6 |
0,0 |
1.375,6 |
|
Steiermark |
1.689,1 |
3.410,1 |
5.099,1 |
|
Tirol |
133,7 |
7.880,0 |
8.013,7 |
|
Vorarlberg |
211,4 |
6.930,2 |
7.141,5 |
|
Wien |
385,6 |
9.601,7 |
9.987,3 |
|
Summe |
14.473,1 |
58.935,0 |
73.408,1 |
|
Gemeinden: Haftungen |
|||
|
Haftungen |
|||
|
Burgenland |
184,5 |
||
|
Kärnten |
496,1 |
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|
Niederösterreich |
871,7 |
||
|
Oberösterreich |
872,9 |
||
|
Salzburg |
411,6 |
||
|
Steiermark |
1.440,7 |
||
|
Tirol |
493,2 |
||
|
Vorarlberg |
348,5 |
||
|
Summe |
5.119,3 |
||
Quellen:
Länder: Rechnungsabschlüsse der Länder (außer: Burgenland: Haftung für Hypo-Bank Burgenland in Höhe von 2,8 Mrd. Euro: Auskunft des Amtes der Burgenländischen Landesregierung; Tirol: Gewährträgerhaftung des Landes für die Hypo Tirol Bank AG iHV 7,88 Mrd. Euro: Bericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2010).
Gemeinden: Statistik Austria, Gebarungen und Sektor Staat 2011 Teil II, Tabelle 5.1.8.
Auflistungen nach Gesellschaft bzw. Unternehmung, Höhe, Laufzeit und Art der Haftung stehen dem Bundesministerium für Finanzen nur insoweit zur Verfügung, als diese Daten in den Rechnungsabschlüssen der Länder ausgewiesen sind. Diese Nachweise der Länder sind der Beilage zu entnehmen.
Zu 2. und 6.:
Man kann davon ausgehen, dass die Haftungen der Länder und Gemeinden, insbesondere für Kreditinstitute, nicht in einem Umfang schlagend werden, der gesamtstaatlich problematisch ist. Konkrete Prognosen und Szenarien erübrigen sich daher.
Zu 3.:
Es wurde keineswegs davon gesprochen oder auch nur angedeutet, dass die Haftung des Landes Wien für Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG gefährdeter wäre als andere Haftungen der öffentlichen Hand. Die Haftung Wiens diente lediglich als Beispiel, weil diese Haftung – abgesehen vom Sonderfall Kärnten – im Bundesländervergleich der Haftungen für Kreditinstitute die höchste ist.
Zu 4. und 5.:
Die Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse (AVZ) wurde mit Rechtswirksamkeit vom 18. April 2001 in eine Privatstiftung umgewandelt. § 2 Abs. 2a SpG beschränkt die Haftung der Stadt Wien damit auf alle von der seinerzeitigen Bank Austria AG, nunmehr Unicredit Bank Austria AG, bis zum 31. Dezember 2001 eingegangenen Verbindlichkeiten. Die Haftung besteht gemäß § 2 Abs. 1 SpG in Form einer Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB bei Zahlungsunfähigkeit infolge von Insolvenz. Originäre Daten zum Haftungsumfang bzw. zur Laufzeitstruktur der behafteten Verbindlichkeiten besitzt das Bundesministerium für Finanzen nicht. Gemäß dem Rechnungsabschluss der Gemeinde Wien 2010 belief sich die Summe auf rd. 9,6 Mrd. Euro.
Zu 7.:
Standard & Poor´s begründet in seinem Rating vom 13. Jänner 2012 die Herabstufung Österreichs mit den Auswirkungen der politischen, finanziellen und monetären Probleme der europäischen Wirtschaft und der Währungsunion und der engen Verflechtung Österreichs als Teil der europäischen Wirtschaft. Die starke Präsenz der österreichischen Banken in Osteuropa und Italien wird neben einem möglichen negativen Einfluss eines sinkenden Wirtschaftswachstums auf die Budgetkonsolidierung als Begründung für den negativen Ausblick genannt. Es ist zwar der Bankensektor in die Begründung von Standard & Poor´s eingeflossen, aber es wird keine einzelne Bank explizit erwähnt.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.