10211/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0010-III/4a/2012 |
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Wien, 13. März 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10316/J-NR/2012 betreffend „Lehrer auf Zeit“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Jänner 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Nach den im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorliegenden Informationen handelt es sich bei der im Artikel der „Die Presse“ vom 9. Jänner 2012 angesprochenen Initiative „Teach for Austria“ um ein privates Projekt, das von der Teach for Austria GmbH unter der Leitung von Herrn Dr. Emberger begründet worden ist und dessen innere Ausgestaltung und Ausrichtung bis hin zur Auswahl potentieller Interessenten den Initiatoren der Initiative obliegt.
Eine Evaluierung dieser privaten Initiative ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und es sind im Übrigen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auch keine derartigen Evaluierungen bekannt.
Zu den angestrebten Beteiligungen an diesem Programm im Pflichtschulbereich wurde nach Befassung des Landesschulrates für Salzburg und des Stadtschulrates für Wien von diesen mitgeteilt, dass eine pädagogische Beteiligung in beiden Bundesländern möglich ist, jedoch noch keine Details festgelegt worden sind.
Zusammenfassend wäre bei einer angedachten Beteiligung die Stellung der eingesetzten Personen eindeutig zum Ausdruck zu bringen sowie eine entsprechende pädagogische und schulrechtliche Ausbildung zu gewährleisten. Wie sich dabei eine Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen gestalten könnte, müsste ebenfalls noch geklärt werden, ebenso wie die Kostenfrage dieser Ausbildung.
In diesem Zusammenhang wäre hinsichtlich eines Lehrkräftepersonaleinsatzes generell anzumerken, dass die dienstrechtliche Vollziehung für Lehrkräfte im Pflichtschulbereich den Ländern obliegt; so liegt auch hinsichtlich der entsprechend der geltenden sondervertraglichen Einstufungsrichtlinie als Lehrkräfte angestellten Personen im Pflichtschulbereich die Diensthoheit bei den Ländern.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.