10212/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0011-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. März 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10343/J-NR/2012 betreffend Mutproben an einer Hietzinger Schule, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 18. Jänner 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Nach Befassung und Auskunft der Schulbehörde erster Instanz, des Stadtschulrates für Wien, handelte es sich nicht um die in der Fragestellung genannte Schule.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Im Zusammenhalt mit der der Schulaufsicht vorliegenden Stellungnahme (Aus dem Protokoll: „Um ca. 19 Uhr haben sich die Schüler und die Aufsichtspersonen zu dem Feuerplatz begeben, um eine Johannifeuer zu entzünden. Danach war es den Schülern erlaubt über das Feuer zu springen. Einige Burschen taten dies und zuletzt auch J. S. Als er aufkam kippte er mit dem rechten Fuß um und rief um Hilfe, da er starke Schmerzen hatte. Er forderte eine Lehrkraft auf, den Fuß einzurenken, was diese aber nicht tat, … sondern sofort den Transport ins Kranken­haus veranlasste.“) ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Lehrerin „Druck“ ausgeübt hat. Es wurde den Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Springen erteilt, 5 haben es getan, während 17 Schülerinnen und Schüler zugesehen und sich nicht gezwungen gefühlt haben.


Zu Frage 4:

Nach Auffassung der Schulaufsicht haben die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht erfüllt. Sie hatten nach dem Unfall eine Klasse voll aufgeregter Schülerinnen und Schüler sowie ein loderndes Lagerfeuer zu beaufsichtigen. Es ist im Zusammenhalt mit den einschlägigen Bestimmungen des Aufsichtserlasses nicht zu beanstanden, dass die Lehrkräfte den Transport des Schülers in ein Krankenhaus durch einen Dritten veranlassten. Entscheidend ist, dass sofort nach dem Unfall der Transport in ein Krankenhaus organisiert wurde.

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Nach Auskunft des Stadtschulrates für Wien wurde kein Ausschluss des Schülers vorge­nommen. Der Schüler war bis zum Schuljahresende Schüler des Oberstufenrealgymnasiums des Kuratoriums für künstlerische und heilende Pädagogik, Rudolf Steiner, mit Öffentlichkeits­recht in 1130 Wien, Auhofstraße 78e-f. Allerdings haben die Eltern bereits im Mai gegenüber der Schulleitung angedeutet, dass der Schüler aus in seinem familiären Umfeld liegenden Gründen das nächste Jahr ebenfalls in einer Schule im Ausland verbringen wird. Zu Beginn des nächsten Schuljahres ist der Schüler nicht mehr erschienen, woraufhin der Vertrag vom Schulerhalter dieser privaten Schule gekündigt wurde. Nach den im Stadtschulrat für Wien vorliegenden Informationen wird seitens der Schulleitung bestätigt, dass kein Ansuchen um eine neuerliche Aufnahme und Ausstellung eines neuen Schulvertrags angestrengt wurde.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Ja, zu den wesentlichen Inhalten wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verwiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.