10215/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0011-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 10318/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Causa Josef Martinz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 11:

Der Inhalt der zu Fragepunkt 4 wiedergegebenen APA-Meldung entspricht der Wahrheit. Eine abschließende Beurteilung des Vorhabensberichtes liegt bis zum heutigen Tag noch nicht vor. Mit der Angelegenheit ist der Leiter der zuständigen Fachabteilung, eine Mitarbeiterin dieser Abteilung sowie der Leiter der Strafrechtssektion meines Hauses befasst. Keine der vorgenannten Personen hatte Kontakt zu Josef Martinz. Eine „Informationsweitergabe“ war aber schon deshalb ausgeschlossen,  weil – wie erwähnt – eine abschließende strafrechtliche Beurteilung der Angelegenheit noch gar nicht vorgenommen wurde.

Zu 12:

Die Oberstaatsanwaltschaft Graz legte ihren Bericht samt Berichten der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vom 12. und 16. Dezember 2011 und einem vom Beschuldigten vorgelegten Privatgutachten dem Bundesministerium für Justiz am 28. Dezember 2011 vor; danach hat die zuständige Sachbearbeiterin mit der Prüfung der Berichte begonnen.


Zu 13 bis 16:

Auf welche Quellen Josef Martinz Bezug genommen haben mag bzw. auf welcher Grundlage seine Einschätzung des Verfahrensfortgangs erfolgte, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Beurteilung, ob es allenfalls zu einer strafrechtlich relevanten Informationsweitergabe im Sinn des § 301 Abs. 1 StGB gekommen sein könnte und aus diesem Grund gegen unbekannte Täter ein Verfahren einzuleiten ist, obliegt jedenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Wien,      . März 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl