10220/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0016-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. MRZ. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10365/J, betreffend

„Quotenweiterführung“

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10365/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Gemäß der aktuellen EU-Rechtslage (Artikel 66 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007) wurden die Milchquoten für sieben Zwölfmonatszeiträume, beginnend mit 01.04.2008, festgesetzt.

 

Damit ist das Milchquotensystem bis 31. März 2015 befristet.

 

Im Zuge der Beschlüsse zum Health Check hat die Europäische Kommission klargestellt, keinen Vorschlag zur Quotenverlängerung nach 2015 vorzulegen. Nur der Europäischen Kommission steht das Recht zur Vorlage von Gesetzgebungsvorschlägen zu und überdies hat sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen eine Verlängerung ausgesprochen, womit es unwahrscheinlich ist, dass es zu einer solchen kommen wird.

 

Zu Frage 5:

 

Die Milchquotenregelung hat sich vor allem im Verbund mit allen anderen Marktmaßnahmen bewährt. Intervention, Lagerhaltung sowie Exporterstattungen haben positiven Einfluss auf den Preis und zur Preisregulierung beigetragen. Diese sind aber jetzt schon auf äußerst niedrigem Niveau, sodass auch die Quotenregelung als singuläre Maßnahme weniger effektiv ist.

 

Zu Frage 6:

 

Nein.

 

Zu Frage 7:

 

Dabei ist vor allem an privatwirtschaftliche Mengenmanagementsysteme der Molkereien über ihre Vertragsgestaltung zu denken.

 

Um die Umstellungen für die Betriebe mit dem Auslaufen der Milchquote zu erleichtern, wurden mittel- und langfristige Begleitmaßnahmen erarbeitet. Das EU-Milchpaket zur Stärkung der Erzeuger, das inhaltlich abgeschlossen ist und voraussichtlich im März 2012 in Kraft treten wird, ist der erste Teil der Umsetzung dieser Maßnahmen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Zum Großteil ist die Veränderung durch den Strukturwandel geprägt. Auch der technische Fortschritt, der immens wichtig ist, um am europäischen Binnenmarkt und auch international wettbewerbsfähig zu bleiben, bringt eine Veränderung auch der Betriebsgrößen und Strukturen mit sich.

 

Jahr

Lieferanten

2000

62.300

2005

48.300

2007

43.500

2008

42.100

2009

40.596

2010

39.109

 

Quelle: Grüner Bericht 2011, Tabelle 2.2.13


Zu den Fragen 10 und 11:

 

Vorerst ist klarzustellen, dass in dieser Thematik EU-einheitlich vorzugehen ist, eine gesonderte Vorgangsweise durch Österreich wäre demnach nicht zulässig.

 

Aufgrund der bisherigen Befristung der Milchquotenregelungen, womit kein Vertrauensschutz entstehen konnte, und der Rechtsnatur der Quoten ist eine Entschädigung rechtlich nicht möglich.

 

Der Bundesminister: