10224/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0012-I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. MRZ. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10383/J,
betreffend Intensivtierhaltung und Antibiotika
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10383/J, teile ich Folgendes mit:
Grundsätzliches:
Im Hinblick auf die Resistenzen von Bakterien und die damit zusammenhängende Problematik wird auf den "Resistenzbericht Österreich AURES 2010" des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hingewiesen, der im Internet zugänglich ist und aus dem auch die Zuständigkeiten bzw. Ansprechpersonen ersichtlich sind, siehe http://www.ages.at/ages/gesundheit/mensch/…/aures-2010.
Zu Frage 1:
Seit 2006 sind Antibiotika als Leistungsförderer in Futtermitteln verboten. Futtermittel werden daher nach dem Futtermittelgesetz streng auf Antibiotika und andere verbotene Substanzen kontrolliert.
Die Zuständigkeit für den sonstigen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Zu den Fragen 2 und 3:
Hinsichtlich der Untersuchungen von antibiotikaresistenten Bakterien im Rahmen der amtlichen Kontrolle darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10411/J des Bundesministers für Gesundheit hingewiesen werden. Zusätzliche Untersuchungen werden im Rahmen der genannten AMA-Gütesiegelprogramme derzeit nicht durchgeführt.
Zu Frage 4:
Nein. Für weitergehende Informationen wird auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Gesundheit verwiesen.
Zu Frage 5:
Nein, diesbezüglich liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Bei vergleichbaren
Betriebsgrößen ist zwischen konventionell und biologisch
geführten Betrieben kein signifikanter Unterschied in der
Antibiotikaanwendung zu erwarten.
Die Anforderung des verpflichtenden Anbietens von „Auslauf im
Freien“ setzt gezwungenermaßen jedes Tier gegenüber einer
reinen Stallhaltung einem erhöhten Infektionsdruck aus.
Auch im Biobetrieb wird ein bakteriell erkranktes Tier nach tierärztlicher Diagnose mit dem entsprechenden Antibiotikum behandelt. Allerdings gilt diesfalls im Vergleich zu konventionell wirtschaftenden Betrieben die doppelte Wartezeit.
Dem BMLFUW ist keine Studie betreffend Einsparpotenziale bei Tierarzneimitteln bekannt.
Zu Frage 9:
Derzeit ist seitens des BMLFUW keine Studie geplant. Sollte ein konkretes Projekt beantragt werden, dessen Ansatz eine tatsächliche Reduktion beim Einsatz von Antibiotika erwarten lässt, wird das BMLFUW diesem Projekt unter Voraussetzung der Verfügbarkeit der entsprechenden Mittel sowie einer Kostenteilung mit dem für Veterinärangelegenheiten zuständigen BMG positiv gegenüber stehen.
Der Bundesminister: