10227/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR 2220/0098-III/4/a/2012

 

Wien, am         . März 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. Jänner 2012 unter der Zahl 10389/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 6 und 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht bzw. fällt die Beantwortung dieser Frage – soweit konkrete Verfahren angesprochen sind – nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

In den Jahren 2000 bis einschließlich 2011 wurden 391 Personen gemäß § 10 Abs. 6 Staats-bürgerschaftsgesetz 1985 eingebürgert (Quelle: Statistik Austria).


Aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsver-schwiegenheit muss von einer darüber hinausgehenden Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 10 bis 15:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Inter-pellationsrecht.