10227/AB XXIV. GP
Eingelangt am
19.03.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR 2220/0098-III/4/a/2012
Wien, am . März 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. Jänner 2012 unter der Zahl 10389/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Doppelstaatsbürgerschaft
für Südtiroler“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 6 und 7:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 4:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht bzw. fällt die Beantwortung dieser Frage – soweit konkrete Verfahren angesprochen sind – nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 5:
In den Jahren 2000 bis einschließlich 2011 wurden 391 Personen gemäß § 10 Abs. 6 Staats-bürgerschaftsgesetz 1985 eingebürgert (Quelle: Statistik Austria).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsver-schwiegenheit muss von einer darüber hinausgehenden Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 10 bis 15:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Inter-pellationsrecht.