10231/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0015-I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. MRZ. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Josef Auer, Kolleginnen
und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10402/J, betreffend
Gerechtigkeit von Zuschüssen, Beihilfen und Förderungen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10402/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1, 3 und 5:
Seitens des BMLFUW werden keine einkommensabhängigen Leistungen vergeben.
Zu den Fragen 2, 4 und 6:
Eine Aufgliederung nach Personengruppen, wie sie in Frage 4 angeführt sind, ist nicht möglich, da diesbezügliche Daten nicht erhoben werden.
Die Förderungen an Landwirtinnen und Landwirte werden je nach Maßnahme beispielsweise an den verfügbaren Zahlungsansprüchen, den erbrachten Umweltleistungen auf der Fläche oder den natürlichen Erschwernissen vergeben.
Die Förderungen aus dem Titel
„Umweltförderungen im Inland“ werden in der Regel an Betriebe
bzw. Unternehmen und teilweise auch an Privatpersonen für das Setzen
umweltfreundlicher Maßnahmen gewährt. Die Förderung erfolgt
unabhängig von der Einkommens- oder Vermögenssituation oder der
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, sie dient ausschließlich
als Anreiz zum Setzen/Durchführen der umweltfreundlichen Maßnahme.
Dementsprechend wird die Förderungshöhe üblicherweise in
Relation zu den Kosten der gesetzten Umweltmaßnahme bemessen.
Weiters ist anzumerken, dass im Rahmen der „Umweltförderungen im
Inland“ die Förderungen des II. Konjunkturpakets 2009 sowie der
Sanierungsoffensive 2011 für thermische Sanierungsmaßnahmen an
Betriebe und Privatpersonen vergeben werden.
Weiters erfolgen Förderungen auf Basis des Umweltförderungsgesetzes, die auch Einzelpersonen gewährt werden, die Kleinabwasserbeseitigungsanlagen (PKAB) bzw. Kleinwasserversorgungsanlagen (PEWV) errichten.
Darüber hinaus werden auf Basis des Umweltförderungsgesetzes Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer gefördert. Diese Förderung kann auch an natürliche Personen gewährt werden. Diesbezügliche Förderungszusagen gibt es erst seit dem Jahr 2010.
Angaben für den Zeitraum vor 2002 wären mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Für den Bereich „Agrarförderungen“ im Jahr 2011 können noch keine endgültigen Zahlen genannt werden, die abschließenden Abrechnungen werden bis Mai erwartet. An Zuschüssen, Beihilfen und Förderungen an Privatpersonen wurden in den Jahren 2002, 2006, 2008 und 2010 nachfolgend angeführte Leistungen erbracht:
2002: 1.727,558 Mio. Euro
2006: 1.885,143 Mio. Euro
2008: 1.843,627 Mio. Euro
2010: 1.890,773 Mio. Euro
2011: 70,078 Mio. Euro (ohne Agrarförderungen, s.o.)
Der Bundesminister: