10231/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0015-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. MRZ. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Josef Auer, Kolleginnen

und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10402/J, betreffend

Gerechtigkeit von Zuschüssen, Beihilfen und Förderungen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10402/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 5:

 

Seitens des BMLFUW werden keine einkommensabhängigen Leistungen vergeben.

 

Zu den Fragen 2, 4 und 6:

 

Eine Aufgliederung nach Personengruppen, wie sie in Frage 4 angeführt sind, ist nicht möglich, da diesbezügliche Daten nicht erhoben werden.


Die Förderungen an Landwirtinnen und Landwirte werden je nach Maßnahme beispielsweise an den verfügbaren Zahlungsansprüchen, den erbrachten Umweltleistungen auf der Fläche oder den natürlichen Erschwernissen vergeben.

 

Die Förderungen aus dem Titel „Umweltförderungen im Inland“ werden in der Regel an Betriebe bzw. Unternehmen und teilweise auch an Privatpersonen für das Setzen umweltfreundlicher Maßnahmen gewährt. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Einkommens- oder Vermögenssituation oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, sie dient ausschließlich als Anreiz zum Setzen/Durchführen der umweltfreundlichen Maßnahme. Dementsprechend wird die Förderungshöhe üblicherweise in Relation zu den Kosten der gesetzten Umweltmaßnahme bemessen.
Weiters ist anzumerken, dass im Rahmen der „Umweltförderungen im Inland“ die Förderungen des II. Konjunkturpakets 2009 sowie der Sanierungsoffensive 2011 für thermische Sanierungsmaßnahmen an Betriebe und Privatpersonen vergeben werden.

 

Weiters erfolgen Förderungen auf Basis des Umweltförderungsgesetzes, die auch Einzelpersonen gewährt werden, die Kleinabwasserbeseitigungsanlagen (PKAB) bzw. Kleinwasserversorgungsanlagen (PEWV) errichten.

 

Darüber hinaus werden auf Basis des Umweltförderungsgesetzes Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer gefördert. Diese Förderung kann auch an natürliche Personen gewährt werden. Diesbezügliche Förderungszusagen gibt es erst seit dem Jahr 2010.

 

Angaben für den Zeitraum vor 2002 wären mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Für den Bereich „Agrarförderungen“ im Jahr 2011 können noch keine endgültigen Zahlen genannt werden, die abschließenden Abrechnungen werden bis Mai erwartet. An Zuschüssen, Beihilfen und Förderungen an Privatpersonen wurden in den Jahren 2002, 2006, 2008 und 2010 nachfolgend angeführte Leistungen erbracht:

 

2002: 1.727,558 Mio. Euro

2006: 1.885,143 Mio. Euro

2008: 1.843,627 Mio. Euro

2010: 1.890,773 Mio. Euro

2011:      70,078 Mio. Euro (ohne Agrarförderungen, s.o.)

 

Der Bundesminister: