10232/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR 2220/0097-III/4/a/2012
Wien, am . März 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Stefan und weitere Abgeordnete haben am
19. Jänner 2012 unter der Zahl 10404/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Putativösterreicher“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 9:
Ja.
Zu Frage 3:
Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Mit der Staatsbürgerschaftsgesetzesnovelle, die am 1. Jänner 2010 in Kraft trat, wurde die Möglichkeit zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige gemäß § 59 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geschaffen, wenn der Betroffene die Staatsbürgerschaft kraft Abstammung nur vermeintlich erworben hat.
Eine Gesetzesinitiative ist daher derzeit nicht geplant. Vor dem Hintergrund, dass Staatsbürgerschaftsangelegenheiten gemäß Art. 11 B-VG in den Vollzugsbereich der Länder fallen, wird aber in Aussicht genommen, gemeinsam mit den Ländern bei der nächsten Staatsbürgerschaftsreferententagung zu beraten und zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Adaptierung der aktuellen Rechtslage sachgerecht wäre.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.