10233/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0014 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. MRZ. 2012

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10405/J, betreffend

Wildwuchs gentechnisch veränderter Pflanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10405/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

 

Der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut ist in Österreich verboten. Zur Vorbeugung von gentechnischen Verunreinigungen wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Saatgut-Gentechnikverordnung eine spezielle, in Europa einzigartige Regelung erlassen. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung 2001 führt die AGES jedes Jahr ein Saatgutmonitoring durch, das gewährleistet, dass gentechnisch verunreinigtes Saatgut nicht in Verkehr gebracht wird. Die Monitoringberichte sind öffentlich zugänglich (http://www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte/). Weiters ist die AGES im Auftrag von Landesregierungen aktiv und überwacht gemäß den dortigen Gentechnik-Vorsorgegesetzen stichprobenartig Mais- und Sojabestände (verkehrsfähige bestäubende GVO-Kulturen in der EU) in den Anbaugebieten Österreichs auf das Vorhandensein von GVO. Für den Anbau sind gemäß B-VG die Länder zuständig. Gentechnische Verunreinigungen wurden bis jetzt nicht gemeldet. Somit liegen auch keine Hinweise über wild wachsende gentechnisch veränderte Pflanzen vor. Für allfällige rechtliche Schritte gegen Verunreinigungen sind die Länder verantwortlich.

 

Der Bundesminister: