10233/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0014 -I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. MRZ. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10405/J, betreffend
Wildwuchs gentechnisch veränderter Pflanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Jänner 2012, Nr. 10405/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut ist in Österreich verboten. Zur Vorbeugung von gentechnischen Verunreinigungen wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Saatgut-Gentechnikverordnung eine spezielle, in Europa einzigartige Regelung erlassen. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung 2001 führt die AGES jedes Jahr ein Saatgutmonitoring durch, das gewährleistet, dass gentechnisch verunreinigtes Saatgut nicht in Verkehr gebracht wird. Die Monitoringberichte sind öffentlich zugänglich (http://www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte/). Weiters ist die AGES im Auftrag von Landesregierungen aktiv und überwacht gemäß den dortigen Gentechnik-Vorsorgegesetzen stichprobenartig Mais- und Sojabestände (verkehrsfähige bestäubende GVO-Kulturen in der EU) in den Anbaugebieten Österreichs auf das Vorhandensein von GVO. Für den Anbau sind gemäß B-VG die Länder zuständig. Gentechnische Verunreinigungen wurden bis jetzt nicht gemeldet. Somit liegen auch keine Hinweise über wild wachsende gentechnisch veränderte Pflanzen vor. Für allfällige rechtliche Schritte gegen Verunreinigungen sind die Länder verantwortlich.
Der Bundesminister: