10239/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. J
änner 2012 unter der Zl. 10387/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7 sowie 10 bis 15:

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Zu den Fragen 8 und 9:

Das im Rahmen des Europarats abgeschlossene Übereinkommen über die Verminderung der
Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit
und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher
Staatsangehörigkeit, BGBl. Nr. 471/1975, geht grundsätzlich davon aus, dass bei

Staatsbürgerschaftserwerb die vorherige aufzugeben ist. Eine Beibehaltung sollte nur nach
einer Einzelfallprüfung möglich sein. Würde nun Österreich im Staatsbürgerschaftsgesetz
eine Regel schaffen, nach der Südtiroler stets ihre italienische Staatsbürgerschaft behalten
können, wenn sie die österreichische erhalten, würde dies nicht mehr dem Grundkonzept
dieses Übereinkommens entsprechen. Um Zweifel der Vereinbarkeit einer solchen
grundlegenden Änderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts mit dem
Übereinkommen auszuräumen, müsste daher zumindest eine Teilkündigung des
Übereinkommens erfolgen.