10239/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. Jänner 2012 unter der Zl. 10387/J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7 sowie 10 bis 15:
Diese
Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Zu den Fragen 8 und 9:
Das
im Rahmen des Europarats abgeschlossene Übereinkommen
über die Verminderung der
Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in
Fällen mehrfacher
Staatsangehörigkeit,
BGBl. Nr. 471/1975, geht grundsätzlich davon aus, dass bei
Staatsbürgerschaftserwerb
die vorherige aufzugeben ist. Eine Beibehaltung sollte nur nach
einer
Einzelfallprüfung möglich sein. Würde nun
Österreich im Staatsbürgerschaftsgesetz
eine
Regel schaffen, nach der Südtiroler stets ihre italienische
Staatsbürgerschaft behalten
können, wenn sie
die österreichische erhalten, würde dies nicht mehr dem Grundkonzept
dieses Übereinkommens entsprechen. Um Zweifel der Vereinbarkeit einer
solchen
grundlegenden Änderung des österreichischen
Staatsbürgerschaftsrechts mit dem
Übereinkommen auszuräumen, müsste daher zumindest eine
Teilkündigung des
Übereinkommens erfolgen.