10245/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0016-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10364/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen Dr. M. S.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Das in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Zl. 7332/J-NR/2010 (Fragen 7 bis 10) erwähnte Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wurde bislang noch nicht gegen Dr. M.S. geführt. Die zuständige Fachabteilung meines Hauses hat die vorliegende parlamentarische Anfrage auf Grund der darin namentlich gegen Dr. M. S. erhobenen Vorwürfe (auch) als Anzeige gewertet und gemäß § 78 StPO an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Nach dem mir vorliegenden Bericht wird die Staatsanwaltschaft Wien wegen des hier geschilderten Sachverhalts das Ermittlungsverfahren ausweiten. Mit Blick auf die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) ersuche ich jedoch um Verständnis, dass ich keine näheren Auskünfte über die in diesem Verfahren gesetzten bzw. beabsichtigten Ermittlungsschritte geben kann.

Zu 3:

Die Beantwortung einer solchen Frage ist mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zu 5:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist dies zu verneinen.

Zu 6:

Diese Frage ist nicht von der parlamentarischen Interpellation umfasst. Sie enthält zudem eine Prämisse, die durch das erwähnte Ermittlungsverfahren erst einer Prüfung unterzogen werden muss.

Zu 7:

Die Justiz wird durch zügige und umfassende Aufklärung der in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe in einem rechtstaatlich einwandfreien Verfahren ihren Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu festigen.

 

Wien,       . März 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl