10247/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0017-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10374/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Satte Rabatte für Werbeinserate – Verhandlungs­geschick des BMJ bei entgeltlichen Einschaltungen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Die in der Anfrageeinleitung enthaltene Auflistung von Presse-Einschaltungen wurde – offenbar irrtümlich – der Anfrage­beantwortung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Mag. Claudia Schmied vom 8. September 2011, Zl. 8989/AB XXIV. GP, entnommen. Das Bundesministerium für Justiz hat weder Werbeeinschaltungen noch sonstige Inserate beauftragt oder bezahlt, sieht man von den aufgrund von Druckkostenbeiträgen geschalteten Grußworten in der Kultur­zeitschrift „David“ ab. Diese Druckkostenbeiträge mit Subventionscharakter beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 1.200 Euro inkl. USt (siehe dazu die Anfragebeantwortung 9032/AB XXIV. GP) und im Jahr 2011 auf insgesamt 1.310 Euro inkl. USt.

 

Wien,        . März 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl