10247/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0017-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10374/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Satte Rabatte für Werbeinserate – Verhandlungsgeschick des BMJ bei entgeltlichen Einschaltungen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Die in der Anfrageeinleitung enthaltene Auflistung von Presse-Einschaltungen wurde – offenbar irrtümlich – der Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Mag. Claudia Schmied vom 8. September 2011, Zl. 8989/AB XXIV. GP, entnommen. Das Bundesministerium für Justiz hat weder Werbeeinschaltungen noch sonstige Inserate beauftragt oder bezahlt, sieht man von den aufgrund von Druckkostenbeiträgen geschalteten Grußworten in der Kulturzeitschrift „David“ ab. Diese Druckkostenbeiträge mit Subventionscharakter beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 1.200 Euro inkl. USt (siehe dazu die Anfragebeantwortung 9032/AB XXIV. GP) und im Jahr 2011 auf insgesamt 1.310 Euro inkl. USt.
Wien, . März 2012
Dr. Beatrix Karl