10252/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                            BMWF-10.000/0016-III/4a/2012

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 19. März 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10410/J-NR/2012 betreffend Masterstudium
„Islamische Religionspädagogik“ Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Das Masterstudium Islamische Religionspädagogik (IRP) wird gemeinsam von der Universität Wien und der Universität Innsbruck angeboten, wobei die Zählung an der Universität Wien
erfolgt. Im Wintersemester 2010/11 wurden insgesamt 59 Studierende gezählt.

 

Zu Fragen 2, 4 bis 13:

Diesbezüglich wird auf die Autonomie der Universitäten verwiesen. Die Universitäten erfüllen als juristische Personen des öffentlichen Rechts ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze und
Verordnungen weisungsfrei. Die Aufsicht des Bundes umfasst die Rechtsaufsicht über die
Einhaltung der Gesetze und Verordnungen. Der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung hat demzufolge keinen Einblick in die autonome Geschäftsführung der Universitäten.

 

Zu Frage 3:

Es erfolgen regelmäßig Informationen zu den unterschiedlichsten Sachthemen. So wurde ich auch über die Pläne zum Masterstudium Islamische Religionspädagogik in Kenntnis gesetzt.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle