10252/AB XXIV. GP
Eingelangt am
19.03.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0016-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 19. März 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10410/J-NR/2012 betreffend Masterstudium
„Islamische Religionspädagogik“ Universität Innsbruck,
die die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner
2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Masterstudium Islamische
Religionspädagogik (IRP) wird gemeinsam von der Universität Wien und
der Universität Innsbruck angeboten, wobei die Zählung an der
Universität Wien
erfolgt. Im Wintersemester 2010/11 wurden insgesamt 59 Studierende gezählt.
Zu Fragen 2, 4 bis 13:
Diesbezüglich wird auf die Autonomie der
Universitäten verwiesen. Die Universitäten erfüllen als
juristische Personen des öffentlichen Rechts ihre Aufgaben im Rahmen der
Gesetze und
Verordnungen weisungsfrei. Die Aufsicht des Bundes umfasst die Rechtsaufsicht
über die
Einhaltung der Gesetze und Verordnungen. Der Bundesminister für
Wissenschaft und
Forschung hat demzufolge keinen Einblick in die autonome
Geschäftsführung der Universitäten.
Zu Frage 3:
Es erfolgen regelmäßig Informationen zu den unterschiedlichsten Sachthemen. So wurde ich auch über die Pläne zum Masterstudium Islamische Religionspädagogik in Kenntnis gesetzt.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle