10253/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. März 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0018-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10420/J betreffend „Errichtung des Unipark Nonntal (Universität Salzburg)“, welche die Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen am 20. Jänner 2012 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:

 

Grundsätzlich führt die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) sämtliche Bauvorhaben entsprechend den Anforderungen der bestellenden Ressorts aus. Dabei können Maßnahmen und Einrichtungen, die über die gesetzlichen Anforderungen an Bauten hinausgehen, nur nach vorheriger Abstimmung und Bestellung durch das jeweilige Ressort als Mieter erfolgen. Die Planung, Abwicklung und Finanzierung von Bauvorhaben nimmt die BIG vollkommen selbständig im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit wahr.

 

Gemäß Artikel 52 Abs. 2 B-VG erstreckt sich das Interpellationsrecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nicht auf Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung dieser Rechtsträger. Im Sinne bestmöglicher Transparenz wurde dennoch die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht, welche nachstehend wiedergegeben wird.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Planung des Uniparks Salzburg wurde von der BIG auf Basis eines von der Universität Salzburg erstellten Raum- und Funktionsprogrammes in enger Abstimmung mit der Universität umgesetzt. Dabei wurde auf Barrierefreiheit geachtet; in den Planungsprozess waren neben den Architekten und Behörden sowie Vertretern der Nutzer und des Bauherrn auch die Behindertenbeauftragten der Universität, die Behindertenbeauftragte des Magistrats Salzburg und zwei Sachverständige für barrierefreies Bauen eingebunden. Im Rahmen verschiedener Teilbereiche waren zudem Vertreter des Blindenverbandes beteiligt. Die im Planungsprozess vorgesehenen Maßnahmen wurden in die Ausschreibung übernommen und in der Folge auch umgesetzt.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Es wurden folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt:

-       Taktiles Leitsystem im Außenbereich bis ins Foyer

-       Induktive Höranlagen in den Hörsälen

-       Automatische Schiebetüren beim Haupteingang

-       Automatische Türöffner im Bereich Hauptstiegenhaus und Hörsäle

-       Behindertenparkplätze im Außenbereich und in der Tiefgarage

-       Behindertenrampe

-       Türschilder mit taktiler Raumnummer

-       Taktile Raumnummern bei Hörsälen

-       Durchlaufschutz bei Glastüren

-       Liftanlagen in behindertengerechter Ausführung mit akustischer Stockwerksinformation

-       Handläufe gem. ÖNorm B1600

-       Treppenmarkierungen

-       Behinderten-WCs (im Gebäude befinden sich insgesamt 13 Behinderten WCs, die mit Alarmierungseinrichtung und Weiterleitung an Aufsichtsorgane ausgestattet sind).


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Entscheidung, die Beschilderungen mit haptischer Schrift anstelle von Braille-Schrift umzusetzen, wurde auf Wunsch von und im Einvernehmen mit dem Obmann des Salzburger Blindenverbandes getroffen, da nur ein Teil aller Blinden Braille-Schrift lesen kann, die ausgeführte haptische Schrift demgegenüber für alle, somit auch für Sehbehinderte, lesbar ist.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Es ist ein taktiles Leitsystem, welches sich vom Außenbereich bis zum Infopoint in den Foyerbereich des Uniparks zieht, vorgesehen. Dieses wurde im Außenbereich bereits umgesetzt; im Foyer hat sich die Aufbringung aufgrund von Sanierungsarbeiten am Bodenbelag verzögert.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Es ist geplant, im Infobereich des Foyers und im Außenbereich haptische Modelle aufzustellen, die der Information für sehbehinderte Menschen dienen. Die Umsetzung erfolgt im Zuge der Inneneinrichtung.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Alle sechs Personenaufzüge sind mit Sprachmodulen für die Stockwerksanzeige ausgestattet.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Es wurde in Abstimmung mit dem Obmann des Salzburger Blindenverbandes ein Blindenleitsystem geplant, welches sich von der Grundstücksgrenze bis ins Foyer des Gebäudes erstreckt.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Im Zuge der Projektierung wurden auch automatische Türöffner, geeignete Aufzüge und Rampen für gehbehinderte Menschen geplant und im Zuge der Baumaßnahme umgesetzt. In Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Salzburg werden noch Optimierungen bei einigen Detaillösungen realisiert.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Alle Planungs- und Bauaufträge bei diesem Bauvorhaben wurden in Entsprechung des Bundesvergabegesetzes abgewickelt. Mit der Planung wurde das Architekturbüro Storch-Ehlers-Partner betraut. Eine Aufzählung sämtlicher beteiligter Unternehmen unterbleibt in Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwand.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die prognostizierten Nettogesamtkosten für das Projekt betragen rund € 63 Mio., eine Gesamtkostenabrechnung liegt allerdings noch nicht vor.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Der Schaden wurde zwischenzeitig behoben.


Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

 

Es wurden Mängellisten sowohl bei der Abnahme der einzelnen Gewerke als auch im Zuge der Übergaben durch die örtliche Bauleitung aufgestellt. Generell gab es darin keine wesentlichen Mängel.

 

Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:

 

Vor dem Hintergrund der beschriebenen umfassenden Planung besteht kein Anlass für nennenswerte Verbesserungen. Im Übrigen sind vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend für von anderen Ressorts bestellte Bauvorhaben keinerlei Mittel bereitzustellen.