10254/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 19. März 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0032-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10457/J betreffend „alleinerziehende Väter“, welche die Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen am 23. Jänner 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die Anzahl der alleinerziehenden Mütter und Väter wird statistisch nicht erfasst. Im Regelfall ist der Familienstand nur im Zuge der Antragstellung auf die Familienbeihilfe bekanntzugeben. Eine Datenerhebung betreffend den Status Alleinerzieher/in hätte im Übrigen im Hinblick auf die Möglichkeit, dass während des mehrjährigen Auszahlungszeitraumes eine Änderung der Lebensverhältnisse eintreten kann, keinerlei Aussagekraft.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Zahl der Väter, die die alleinige Obsorge für ihre Kinder haben, wird statistisch nicht erfasst. Aus den Informationen zu Familien in Österreich des Österreichischen Instituts für Familienforschung geht hervor, dass im Jahr 2010 rund 10.000 Kinder unter 15 Jahren und rund 25.000 unterhaltsberechtigte Kinder unter 27 Jahren im gemeinsamen Haushalt mit alleinerziehenden Vätern lebten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Zahl der Mütter, die die alleinige Obsorge für ihre Kinder haben, wird statistisch nicht erfasst. Aus den Informationen zu Familien in Österreich des Österreichischen Instituts für Familienforschung geht hervor, dass im Jahr 2010 rund 147.000 Kinder unter 15 Jahren und rund 231.000 unterhaltsberechtigte Kinder unter 27 Jahren im gemeinsamen Haushalt mit alleinerziehenden Müttern lebten.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Nein. Die Familienbeihilfe ist grundsätzlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Derartige Maßnahmen fallen nicht in den Wirkungsbereich meines Ressorts.