10256/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/4-PMVD/2012 16. März 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Jänner 2012 unter der Nr. 10370/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’Satte Rabatte’ für Werbeinserate – Verhandlungsgeschick des BMLVS bei entgeltlichen Einschaltungen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Für Öffentlichkeitsarbeit und Information wurden im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im zweiten Halbjahr 2011 rund 1,2 Mio. Euro für Einschaltungen in nachstehenden Medien aufgewendet:
Der Soldat, TV-Magazin Sky&Fly auf TW1, TV-Magazin Einsatz auf TW1, Quality Multi Media GmbH, Zeitschriftenmagazin Einsatz, Zeitschriftenverlag NEWS, NÖN, Die Ganze Woche, Salzburger Nachrichten, Magazin KOSMO, Österreich, Die Presse, Kronenzeitung, Krone live, Standard, Kleine Zeitung, Heute, Verbandszeitung „move“ ASKÖ, Medienkooperation ORF, Magazin Ballesterer, Sportmagazin, Red Bulletin GmbH, Info Screen Austria, Heute Wien-NÖ-OÖ, Krone Stamm, Wien Night Line, Magazin Wien Live, Starmedia Verlag, New Promotion, GOTV, Bezirksblatt, KURIER, OmniMedia WerbegmbH.
Zu 2 und 3:
Selbstverständlich ist das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im Sinne der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie im Interesse eines wirkungsorientierten Mitteleinsatzes bemüht, bestmögliche Konditionen zu lukrieren. Die zuvor aufgelisteten Einschaltungen erfolgten unter Ausschöpfung aller verfügbaren Rabattmöglichkeiten.
Die Werbeeinschaltungen in den in Frage 1 genannten Medien erfolgten zu den bestmöglichen Konditionen. Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ist stets bestrebt sämtliche verfügbaren Rabattmöglichkeiten auszuschöpfen, die natürlich von verschiedenen Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung und Anzahl der Schaltungen im betreffenden Medium abhängig sind bzw. auch von der Reichweite des jeweiligen Mediums bestimmt werden.“
Zu 4 und 5:
Entfällt.