10257/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/5-PMVD/2012 16. März 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Jänner 2012 unter der Nr. 10399/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage mit dem Betreff "eigenartiger Umgang mit Vorschlägen des Rechtsschutzbeauftragten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Der mit Schreiben vom 30. November 2011 von mir an den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer übermittelte Änderungsvorschlag des Rechtschutzbeauftragten, Univ.-Prof. i.R. DDr. Karlheinz Probst, zum § 25 Abs. 1 Z 2 des Militärbefugnisgesetzes (MBG) betreffend die Befugnis militärischer Organe und Dienststellen, die mit Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr betraut sind, zur Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Behörden, ist bei der parlamentarischen Behandlung des Jahresberichtes 2010 des Rechtschutzbeauftragten bei allen Fraktionen auf Zustimmung gestoßen. Diesen Vorschlag habe ich zur Vorabklärung und umfassenden parlamentarischen Behandlung übermittelt. Ob die diesbezügliche Gesetzesinitiative letztlich als Regierungsvorlage oder als Initiativantrag eingebracht wird, ist derzeit noch offen.
Darüber hinaus darf ich erinnern, dass der oben angeführte Vorschlag bereits im Zuge der Bearbeitung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 (WRÄG 2008) dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeführt worden war. Dabei war der Wortlaut auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken abgeändert worden. Die in der Folge beschlossene Regierungsvorlage gelangte jedoch auf Grund der vorzeitigen Beendigung der XXIII. Gesetzgebungsperiode nicht mehr in parlamentarische Behandlung. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 (WRÄG 2009) wurde eine wiederum abgeänderte Form des Vorschlages in das Gesetz aufgenommen und ist seit 1. September 2009 in Geltung.
Da sich diese Regelung des § 25 MBG im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und dem Bundesministerium für Inneres in Sicherheitsfragen als nicht zufriedenstellend erwiesen hat, habe ich den oben angeführten, ursprünglichen Änderungsvorschlag zur parlamentarischen Meinungsbildung übermittelt und noch keine Rückmeldung erhalten.