10257/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

 

 

 
 


S91143/5-PMVD/2012                                                                                               16. März 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Jänner 2012 unter der Nr. 10399/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage mit dem Betreff "eigenartiger Umgang mit Vorschlägen des Rechtsschutzbeauftragten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Der mit Schreiben vom 30. November 2011 von mir an den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer übermittelte Änderungsvorschlag des Rechtschutzbeauftragten, Univ.-Prof. i.R. DDr. Karlheinz Probst, zum § 25 Abs. 1 Z 2 des Militärbefugnisgesetzes (MBG) betref­fend die Befugnis militärischer Organe und Dienststellen, die mit Aufgaben der nachrichten­dienstlichen Aufklärung oder Abwehr betraut sind, zur Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Behörden, ist bei der parlamentarischen Behandlung des Jahresbe­richtes 2010 des Rechtschutzbeauftragten bei allen Fraktionen auf Zustimmung gestoßen. Diesen Vorschlag habe ich zur Vorabklärung und umfassenden parlamentarischen Behand­lung übermittelt. Ob die diesbezügliche Gesetzesinitiative letztlich als Regierungsvorlage oder als Initiativantrag eingebracht wird, ist derzeit noch offen.

Darüber hinaus darf ich erinnern, dass der oben angeführte Vorschlag bereits im Zuge der Bearbeitung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 (WRÄG 2008) dem allgemeinen Be­gutachtungsverfahren zugeführt worden war. Dabei war der Wortlaut auf Grund daten­schutzrechtlicher Bedenken abgeändert worden. Die in der Folge beschlossene Regierungs­vorlage gelangte jedoch auf Grund der vorzeitigen Beendigung der XXIII. Gesetzgebungs­periode nicht mehr in parlamentarische Behandlung. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 (WRÄG 2009) wurde eine wiederum abgeänderte Form des Vorschlages in das Gesetz aufgenommen und ist seit 1. September 2009 in Geltung.

Da sich diese Regelung des § 25 MBG im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und dem Bundesministerium für Inneres in Sicherheitsfragen als nicht zufriedenstellend erwiesen hat, habe ich den oben an­geführten, ursprünglichen Änderungsvorschlag zur parlamentarischen Meinungsbildung übermittelt und noch keine Rückmeldung erhalten.