10260/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0015-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10408/J vom 19. Jänner 2012 der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 76/2011) wurden Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheime in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen. Die Absetzbarkeit von Zuwendungen an diese Institutionen ist ab dem Kalenderjahr 2012 möglich. Dies war ein Zeichen der Wertschätzung der Freiwilligenarbeit in Österreich im „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit“ 2011.

 

Aufgrund der derzeitigen budgetären Situation sind weitere steuerliche Begünstigungen, die mit Freiwilligenarbeit in Zusammenhang stehen, nicht geplant.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.