10260/AB XXIV. GP
Eingelangt am
19.03.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0015-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10408/J vom 19. Jänner 2012 der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 76/2011) wurden Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheime in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen. Die Absetzbarkeit von Zuwendungen an diese Institutionen ist ab dem Kalenderjahr 2012 möglich. Dies war ein Zeichen der Wertschätzung der Freiwilligenarbeit in Österreich im „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit“ 2011.
Aufgrund der derzeitigen budgetären Situation sind weitere steuerliche Begünstigungen, die mit Freiwilligenarbeit in Zusammenhang stehen, nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen